Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-04-01
- Page
- 246 (sequence 2)
- Language
- German
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246 Zm deutschen Reich westafrika dafür zu sorgen, daß gerade die fremdrassigen Elemente der Juden aus unserer Kolonie ferngehalten werden. Sie müssen aus der Kolonie ferngehalten werden; denn als Farmer und als Ackerbauer sind diese Leute nicht tätig, sondern sie sind es, die nachher den Rahm von der Milch abschöpfen, und deshalb wäre es wünschenswert, daß diese fremden Elemente nach Möglichkeit abgeschoben würden!" — Vielleicht ist die Zeit nicht mehr fern, wo es selbst die rechtsstehenden Parteien als wünschenswert betrachten, daß Elemente von der Art Bindewalds nach Möglichkeit aus der deutschen Volksvertretung abgeschoben werden! Nachdem Graf Pückler noch am 18. Februar in den Berliner Zentralfestsälen über den »Ernst der Zeit" in einem Vortrage allerhand konfuses Zeug vorgebracht und am 21. Februar in dem sozialdemokratischen Parteihause einen noch verwirrteren Vortrag über »die Raubtiere der Gegenwart" ungestört an den . Mann gebracht hatte, wurde er am 26. Februar im Christlichen Hospiz am Brandenburger Tor von einem Kriminalkommissar in höherem Aufträge festgenommen. Das Ziel der gemeinsamen Fahrt sollte das Tegeler Gefängnis sein, wo Graf Pückler die über ihn verhängte Strafe von drei Monaten abbüßen soll. Das Urteil war schon seit einiger Zeit rechtskräftig geworden, aber der Graf hatte es vorgezogen, in Freiheit — aufzutreten. Ehe er sich hinter die Mauern des Gefängnisses führen ließ, versuchte er noch sein Heil im Bureau des Oberstaatsanwalts Jsenbiel, wo er seine Visitenkarte höchst eigenhändig abgab. Der Staatsanwalt war so unhöflich, den Delinquenten garnicht vorzulaflen, und so mußte dieser wohl oder übel in das rote Haus bei Tegel wandern, aus dem ihn seine Anhänger seinerzeit im Triumph abholen wollen. Mehrere derselben besuchten ihn im Gefängnis und fanden ihn bei bester Laune und fest davon überzeugt, daß er bald wieder aus der »alten Bude" herauskommen werde, denn er müsse unbedingt begnadigt werden. Vor der dritten Strafkammer des Berliner Landgerichts I hatte sich Gras Pückler am 15. März wiederum wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten zu verantworten. Er wurde deshalb aus dem Gefängnis in Tegel vorgeführt. Zur Anklage standen die Reden, die er am 12. Juni v. I. bei Buggenhagen und am 3. Juli in den Arminhallen gehalten hat. Bezüglich dieser beiden Reden beschloß der Gerichtshof die Einstellung des Verfahrens, da er an-