Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Die erste Delegierten-Versammlung
- Date
- 1907-04-01
- Page
- 214 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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214 Iw deutschen Reich Grundsätzen treu geblieben sei. Neben der zu wahrenden „nationalen Ehre" habe aber der Jude doch auch seine persönliche Ehre und die seiner Glaubensgemeinschaft Zu verteidigen. Wenn wir bei den Wahlen dabei in Gewissenskonflikt geraten, kann der Tadel nur die treffen, die uns in solche Situation gebracht haben. Er empfiehlt schließlich die Annahme der Resolution Cohn, welche völlig der Schlußfolgerung entspreche, die Redner am Schluffe seines Berichtes aus den jüngsten Erfahrungen gezogen habe. Die Resolution Cohn findet nun einstimmige Annahme. Nach verschiedenen zum Zwecke der Abkürzung der weiteren Debatte gestellten Anträgen zur Geschäftsordnung gelangt man zur Beratung des Antrags der Ortsgruppe Oppeln: „In welcher Weise sollen wir am besten und wirksamsten an unsere christlichen Mitbürger herantreten, um sie mehr als bisher von ihren mancherlei Vorurteilen gegen die Juden zu befreien, sie von unsern berechtigten Ansprüchen auf allen Gebieten des Staatslebens zu überzeugen und sie so zu bewegen, gegebenenfalls aus eigenem Gerechtigkeitsgefühl aktiv für uns einzutreten." Der Vorsitzende leitet die Besprechung durch die Mitteilung ein, daß der Vorstand längst iw Sinne dieser Anregung gehandelt habe, indem er in christlichen Kreisen aufklärende Schriften verbreitete, wie „An das Gewissen des Deutschen Volkes", „Was lehrten die Pharisäer?", „Gutachten der Sachverständigen über den Konitzer Mord" u. a. m., sowie Flugblätter gegen Verbreitung des Ritualmordmärchens und den vor Weihnachten und Ostern häufigen geschäftlichen Boykott. Demselben Zwecke dienen die allmonatlich an Vertreter der höchsten Behörden, an Reichstagsabgeordnete, Zeitungs- Redaktionen, hiesige und auswärtige öffentliche Bibliotheken und Lesehallen in ansehnlicher Anzahl zur Versendung gelangenden Freiexemplare der Vereinszeitschrift. Würde der Verein noch wehr als jetzt finanziell leistungsfähig, dann ließe sich diese äußerst wirksame Versendung von Freiexemplaren erheblich ausdehnen. Rechtsanwalt Salinger - Oppeln dankt im Namen der Antragsteller für diese erfreulichen Aufklärungen und für die