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Im deutschen Reich · 1907-04-01 · Heft 4 (April 1907) · p. 208

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 4 (April 1907)
Article
Die erste Delegierten-Versammlung
Date
1907-04-01
Page
208 (sequence 8)
Language
German
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208 Im deutschen Reich. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld-Essen gibt dem Wunsche Ausdruck, daß die Bedeutung der Landesverbünde für den Central-Verein nicht unterschätzt werden möge, wenn auch das Schwergewicht in die Ortsgruppen zu verlegen sei. Die Landesverbände erfüllen die Aufgabe, immer neues Leben in die Ortsgruppen zu bringen, den Mittelstädten und kleinen Orten, die aus eigenen Mitteln keine Versammlungen zu bestreiten vermögen, durch Vorträge und Diskussionen immer neuen geistigen Stoff zu liefern und die Propaganda in Fluß zu halten. Bei Wahlangelegenheiten seien sie unentbehrlich, da die Bestrebungen nur in größeren geographischen Bezirken richtig zum Ausdruck gebracht werden können. Er erinnert daran, daß aus Anlaß des Nürnberger Verbandstages der Tierschutzvereine der Provinzialausschuß für Rheinland-Westfalen auf das Verhalten der jüdischen Mitglieder der Tierschutzvereine s. Zt. in Köln einzuwirken vermochte. Iw allgemeinen sei er auch nicht dafür, daß der Landesbezw. der Provinzialverband nach außen in die Erscheinung trete, sondern nur auf die Ortsgruppen seines Bezirkes im Sinne des Vorstandes einwirke. Rechtsanwalt Gottschalk-Berlin-Schöneberg bezeichnet es als eine dem demokratischen Prinzip entsprechende richtige Regelung, die Delegierten-Versammlung an Stelle der Generalversammlung zu setzen und nächst dem Vorstand zum obersten Organ des Vereins zu wachen. Er empfehle, die Ausarbeitung der Satzungen einer Kommission zu übertragen. Rechtsanwalt I)r. Jeselsohn-Mannheim erörtert die Tatsache, daß die vor einiger Zeit zwischen den Vorständen des Central-Vereins und der Vereinigung Badischer Israeliten gepflogenen Verhandlungen über einen Anschluß der Vereinigung an den Central-Verein gescheitert seien. Er gehöre dem Vorstand der Vereinigung an und gebe Hiermit der Ueberzeugung Ausdruck, daß bei einer Wiederaufnahme der Verhandlungen der Central- Verein das größte Entgegenkommen finden werde. Im Gegensatz zum Referenten, Herrn Dr. Hinrichsen, stehe er auf dem Standpunkte, daß, wenn Berlin allein die Firma zeichnen dürfe, die Vereinigung Badischer Israeliten mindestens Prokura haben müsse, weil in Baden die Juden unter einem israelitischen Oberrat eine staatlich eingerichtete und gesetzlich garantierte Organisation besäßen, deren die Juden in den altpreußischen Provinzen entbehren, und weil bei Abwehrangelegenheiten eine Direktive aus

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