Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Die erste Delegierten-Versammlung
- Date
- 1907-04-01
- Page
- 207 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Die erste Delegierten-Versammlung. 207 Begutachtung ZugesandL werden. Gruppe Breslau, gez.: BadL, Kalisch, Dr. A. Goldschmidt, vr. Littmann." Professor Dr. Badt-Breslau begründet den Antrag und knüpft daran die Mahnung, nicht Zu ruhen, bis im ganzen deutschen Reiche auch der letzte Jude dem Vereine angehöre. Dr. Reich- Breslau erklärt, auf Grund der Erfahrungen seiner schon seit langer Zeit organisierten Ortsgruppe Breslau in der Lage zu sein, den Delegierten zu sagen, wie sich die Ortsgruppen bewähren können und sollen. Der Redner führt dabei eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen bedrohte Mische Interessen ein rasches Eingreifen erheischten, der Vorstand der Breslauer Ortsgruppe aber völlig im Sinne des Central-Vorstandes vorgegangen sei und Erfolge erzielt habe. Er bitte deshalb die andern Herren, eine ähnliche Tätigkeit in den Ortsgruppen zu entfalten, die sich sowohl dem Einzelnen, wie dem Ganzen nützlich und segensreich erweisen werde. Rechtsanwalt D. Waldstein--Altona betont die Notwendigkeit, das Schwergewicht der Vereinstätigkeit möglichst in die Ortsgruppen zu verlegen, dem durch die Delegierten-Versammlung gewählten Vorstand aber bei allen bedeutenderen Vorkommnissen die Möglichkeit zu direktem Eingreifen zu schaffen. Die Befugnisse der Zwischeninstanz der Landes- und Provinzialverb ände müssen in den Statuten klar zum Ausdruck gebracht werden. Ec schlägt deshalb folgende Resolution vor: „Die Delegierten-Versammlung ersucht den Vorstand, unter tunlichstem Zusammenwirken mit den bestehenden Ortsgruppen zusammen mit dem Ausschuß einen neuen Entwurf der Satzungen auszuarbeiten unter-Eingliederung der Ortsgruppen (event. der Landesverbände von solchen) und der Delegierten-Versammlung. Dieser Entwurf soll einer demnächstigen Delegierten-Versammlung zur Feststellung und dann einer Generalversammlung zur Beschlußfassung unterbreitet werden. Die Vorbereitung und Einberufung dieser Delegierten-Versammlung wird dem Vorstand überlassen."