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Im deutschen Reich · 1907-04-01 · Heft 4 (April 1907) · p. 204

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 4 (April 1907)
Article
Die erste Delegierten-Versammlung
Date
1907-04-01
Page
204 (sequence 4)
Language
German
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204 Im deutschen Reich. ein gleichartiges Statut für die Ortsgruppen infolge der sehr verschiedenartigen lokalen Bedürfnisse kaum rätlich fein würde. Die von den Vorständen der Ortsgruppen unter möglichster Anlehnung an das Normalstatut Zu entwerfenden Statutenvorfchläge sollten baldigst dem Vorstande Zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Wahl der Delegierten würde künftig ausschließlich durch die organisierten Ortsgruppen Zu erfolgen haben, was bei der größeren Anzahl der erst noch im Entstehen begriffenen Ortsgruppen bei der diesmaligen Berufung der Versammlung noch nicht möglich gewesen fei. Der Ersatz der Mitgliederversammlung durch die Zu einer dauernden Institution des Vereins zu gestaltenden Delegierten-Versammlung empfehle sich besonders deshalb, weil die letztere Art der Versammlung keine öffentliche und dadurch Zur Erörterung schwebender Fragen und ungehinderter Aussprache über Differenzpunkte weit geeigneter fei, als eine öffentliche Generalversammlung. Ob durch diese Neuordnung eine wesentliche Entlastung des Vorstands ermöglicht werden könne, sei ihm aber Zweifelhaft; unter Umständen könne sogar bei der durchaus wünschenswerten raschen Vermehrung der Zahl der Ortsgruppen und der täglich wachsenden Bedeutung des Vereins für die deutschen Juden die Arbeit des Vorstandes mit der Zeit sich noch vermehren. Wie weit später eine Entlastung durch Landes- oder Provinzialverbände eintreten könne, lasse sich nach der bisherigen kurzen Erfahrung noch nicht beurteilen. Die Wahl des Vorstandes müsse in Zukunft schon deshalb Sache der Delegierten-Versammlung fein, weil sie nicht den Zufälligkeiten der Generalversammlung, der stets nur ein Bruchteil der gesamten Mitglieder beiwohnen könne, überlassen bleiben sollte. Dieser Wechsel könne zu keinen Unzuträglichkeiten führen, weil alle Delegierten von der Ueberzeugung durchdrungen sein würden, daß der Sitz des Vorstandes in Berlin sein und bleiben müsse. Den Vorschlägen des Referenten bezüglich des der nächsten Delegierten-Versammlung im Winter 1908/9 zu unterbreitenden Planes stimme er zu. Es fei ihm aber zweifelhaft, ob für diese Vorarbeiten eine Kommission nötig sei, da sie vertrauensvoll dem Vorstande bezw. der Rechtsschutzkommission des Vorstandes überlassen bleiben können. Er schließe mit dem herzlichen Wunsche, daß die Arbeit der jetzigen Delegierten-Versammlung eine dauerden und sich praktisch bewährende Institution, zur Folge haben

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