Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Die erste Delegierten-Versammlung
- Date
- 1907-04-01
- Page
- 203 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Dis erste Delegierten-Versammlung. 203 Müsse auZ dem Leben selbst heraus in praktischer Weise erwachsen. Dem Vorstand sei es zweifelhaft gewesen, ob und wie lange die Generalversammlung neben der Delegierten-Versammlung beibehalten werden müsse, und wann sie vollständig durch die Delegierten-Versammlungen ersetzt werden könne. Er schlage folgende Resolution vor: „Die heute versammelten Delegierten des C. V. d. St. j. Gl. richten an den Vorstand das Ersuchen, iw Winter 1908,09 wiederum eine Delegierten-Versammlung einzuberufen. Einberufung und Vorbereitung dieser Delegierten-Versammlung wird dem Centralvorstande überlassen. Eine aus 7 Mitgliedern bestehende Kommission hat dem Centralvorstande rechtzeitig Vorschläge über die Zusammensetzung und die Geschäftsordnung der Delegierten-Versammlung zu übermitteln." Der Korreferent, Rechtsanwalt Dr. Hinrichsen- Hamburg, betonte, es sei wichtig. Zunächst die Richtlinien festzustellen, nach denen sich die Neuordnung des Central-Vereins vollziehen müßte, um für diese immer größer werdende Vereinigung gesicherte Grundlagen zu schaffen. Auch er halte eine sortschreitendeOrganisation der Ortsgruppen für die wichtigste Aufgabe, um die Delegierten-Versammlung zu einer Institution zu gestalten, die an Stelle der bisherigen ordentlichen Generalversammlung treten könne. Die Ortsgruppen denke er sich nicht als selbständige Untervereine; vielmehr müsse, wie sich aus den Aufgaben des Central-Vereins von selbst ergebe, die Firma lediglich in Berlin gezeichnet werden. Insbesondere dürfe die Bedeutung der Zentrale nicht dadurch verringert werden, daß die Ortsgruppen als selbständige Vereine bei Tagesfragen sich und den Verein irgendwie festlegen. Sie haben sich vielmehr darauf zu beschränken, durch eifrige Mitgliederwerbungen, durch das Einziehen der Beiträge das Wachstum und die Macht des Vereins zu fördern, den lokalen Bedürfnissen der Vereinsmiiglieder Rechnung zu tragen, ihre Wünsche und Vorschläge zu prüfen, sie dem Vorstände in geeigneter Weise zu unterbreiten: überhaupt in beständiger Fühlung mit dem Vorstand zu bleiben. Das bisherige Normalstatut für die Ortsgruppen bedürfe nach dieser Richtung hin mehrfach einer neuen Bearbeitung, insbesondere aber auch deshalb, weil