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Im deutschen Reich · 1907-03-01 · Heft 3 (März 1907) · p. 177

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 3 (März 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-03-01
Page
177 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Bereinsnachrichtm. 177 lung ab, die der Vorsitzende, Herr Rabbiner Dr. Wohlberg, mit einer Begrüßungsansprache eröffnete, worauf Herr Rechtsanwalt Or. Ludwig Jonas einen Vortrag über „Die rechtliche Stellung der deutschen Juden im Mittelalter" hielt. In kurzen Zügen schilderte der Redner die Verhältnisse, unter welchen die Juden mit den römischen Heeren nach Deutschland kamen und hier unter Bedingungen lebten, die zwar je nach der Sinnesart der Kaiser sich mehr oder weniger günstig gestalteten, aber immerhin erträglich waren, bis der durch die Geistlichkeit während der Kreuzzüge mächtig angefachte religiöse Fanatismus ihre Lage wesentlich verschlechterte. Der durch die sogenannte „Kammerknechtschaft" ihnen verbürgte kaiserliche Schutz hinderte den Pöbel nicht an den ärgsten Ausschreitungen gegen die Juden, trotzdem diese für diesen Schutz große Lasten tragen mußten, die sich keineswegs verringerten, als er durch die goldene Bulle im Jahre 1356 auf die Landesherrn gesetzlich übertragen wurde. Der Vortragende verwies dann auf das bei dem Raubritter-Unwesen im Mittelalter für kaufmännische Reisende unentbehrliche, teuer erkaufte sichere Geleit, aus dem sich der Judenleibzoll entwickelt habe, der erst im 18. Jahrhundert abgeschafft worden sei, ferner auf die harten Ausnahmebestimmungen in den mittelalterlichen Gesetzbüchern (Sachsenspiegel und Schwabenspiegel). Daß den Juden die Erwerbung von Grundstücken verboten, und durch das Zunft- und Gildenwefen der Zuzug zu den meisten bürgerlichen Erwerbszweigen verschlossen, dagegen das Monopol des Pfandleihergeschäfts aufgedrängt wurde, machte sie mehr und mehr zum Gegenstand des Hasses und der Verachtung. Der Aberglaube der Ungebildeten tat das Uebrige; die albernsten Ritualmordmärchen, ersonnene Geschichten von Hostienschändungen regten die Massen gegen sie auf, und als in den Jahren 1317 bis 1319 eine unter den Namen der „Schwarze Tod" bekannte Pest in Mitteleuropa furchtbare Verwüstungen anrichtete, von denen die Juden infolge ihrer mäßigen Lebensweise und abgesonderten Wohnstätten vielfach verschont blieben, wurden unzählige Juden auf grausame Weise hingeschlachtet, oder töteten sich selbst, um den ärgsten Martern zu entgehen. Vor und nach dieser Periode mußten sie selbst bei dem damaligen Strafverfahren auf das Aergste gefaßt fein, denn bei jeder ersonnenen Anschuldigung wurde ihnen durch die Tortur das Geständnis eines Verbrechens

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