Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-02-01
- Page
- 120 (sequence 3)
- Language
- German
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120 Zur deutschen Reich. -4. Beträgt die Zahl der einheimischen jüdischen Vorschulkinder dauernd weniger als 12, so wird die jüdische Gemeinde in gleicher Weise wie zu 3 wählen müssen: nur hat sie dann keinen Anspruch auf einen Zuschuß der bürgerlichen Gemeinde zu dem jüdischen Religionsunterricht, sondern kann wie im Falle d nur aus BilligkeiLsrücksichten einen Zuschuß erbitten. An die Sitzung des Ausschusses des Verbandes der Deutschen Juden, die am 30. Dezember vorigen Jahres stattfand, schloß sich am Abend desselben Tages die erste Sitzung der „literarischapologetischen Komission" des Verbandes unter Leitung des Pros. Dr. May bäum. In eingehenden Erörterungen wurden die Ziele und Ausgaben der Kommission besprochen und mit der Annahme der Resolution Makower dahin festgesetzt: 1. Es ist wünschenswert, daß die apologetische Kommission des Verbandes nicht nur gegenüber Einzelfällen von Herabsetzung des Judentums tätig wird, sondern auch ständig aus die öffentliche Meinung im Sinne richtiger Würdigung des Judentums einzuwirken sucht. 2. Diese ständige Einwirkung soll sich nicht lediglich auf Juden, sondern auch aus Christen erstrecken. 3. Die apologetische Kommission soll eine Zentralstelle bilden für eine Organisierung der apologetischen Tätigkeit, namentlich nach der Richtung, welchen bereits vorhandenen Vereinen die besondere Pflege bestimmter Zweige der apologetischen Tätigkeit zu überweisen ist und für welche anderen Zweige etwa noch die Einrichtung neuer Organe zu fördern ist. — Ferner wurde ein Antrag Klee angenommen, daß eine Unterkommiffion gebildet werden solle zur Vorbereitung eines Archivs und eines Korrespondenzblattes. Diese Unterkommission soll aus den Berliner Mitgliedern bestehen. Der Rabbinerverband in Deutschland, der am 2. u. 3. Januar in Berlin tagte, nahm anläßlich der Beschlüsse des Verbandes der deutschen Tierschutzvereine einstimmig eine Erklärung an, in der erneut ausgesprochen wird, daß die rituelle Schlachimethode eine religiöse Satzung des Judentums ist, die im biblischen und nachbiblischen Schrifttum ihre Begründung findet. Zu entschiedener Abwehr der gegen das Schächten gerichteteten Agitation soll ein ständiges Bureau errichtet werden. Bei Beratung über die Frage der Sabbatherligung wurde