Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-01-01
- Page
- 55 (sequence 4)
- Language
- German
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Vereursnachrichtem ob finden, die wie Ludwig Philippson unentwegt für das Recht kämpfen und bei dem Kampf ums Recht Unterstützung in allen Reihen ihrer Stammesgenosfen zu finden wissen. Denselben Kampf führe der Central-Verein in schwerer Zeit unbeirrt weiter; wer Ehr- und Pstrchtgefühl habe, müsse sich gedrungen fühlen, denen, die diesen Kamps unternommen haben, Beistand zu leisten. Jeder deutsche Jude müsse nicht nur volles Verständnis dafür haben, daß wir nichls weiter wollen, als das Kaiserwort zu Ehren bringen: „Recht muß Recht bleiben^, sondern auch dafür, daß jeder Jude, ob groß oder klein, sich selbst durch den Anschluß an den Central-Verein zu einem Mitkämpfer für sein eigenes Recht und das seiner Glaubensgenossen, aber auch für das seines deutschen Vaterlandes mache, dessen Bestand und Ehre davon abhängig sind, daß allen gleiches Recht gewährt und verbürgt wird. Unter dem Eindruck dieser Ansprache wurde die Versammlung geschlossen. Die Berliner Central-Vereins-Gruppe S.-80.-0. hat am 28. November 1906 ebenfalls im Apollo-Saale des Deutschen Hofes eine Versammlung abgehalten. Nachdem der Vorsitzende der Gruppe, Herr Dr. med. Max Holzmann, die erschienenen Mitglieder und Gäste begrüßt hatte, hielt Herr Rechtsanwalt vr. Walter Frankel einen Vortrag über „Die Bewertung der jüdischen Ehre im Stra'f- und Verwaltungsrecht". Der Redner erinnerte daran, daß in wenigen Jahren die hundertste Wiederkehr des Tages zu begehen sein wird, an dem die jüdischen Einwohner Preußens durch das Edikt vom 11. März 18! 2 zu preußischen Staatsbürgern gemacht wurden. Die weitere freiheitliche Regelung der Verhältnisse der preußischen Juden, durch die ihnen der Zutritt zu Sraatsämtern ermöglicht worden ist, wurde durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 geschaffen, das immerhin noch mancherlei Beschränkungen enthielt, die erst durch das später zum Reichsgesetz umgewandelte Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 hinfällig wurden. Man könne sich aber leider der betrübenden Erkenntnis nicht verschließen, daß die Zeit seitdem nicht gehalten hat, was man sich nach diesem großen Akre der Gerechtigkeit versprechen durfte. In einem am 26. Februar d. I. von Herrn Justizrat Breslauer in einer Central-Vereins-Versammlung gehaltenen Vortrage über ^bie