Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-01-01
- Page
- 42 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316753-2316755--15928-2337757- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
42 Im deutschen Reich. der anwesende RegierungsverLreter sich damit begnügte, unter Hinweis auf eine von dem Grafen Posadowsky am 3. Mai 1906 abgegebene Erklärung eine entschiedene Stellungnahme abzulehnen. Auf die Dauer wird jedoch die Reichsregierung kaum umhin können, die Verwaltungspraxis in bezug auf in Deutschland wohnhafte oder zuwandernde unbescholtene Juden so zu gestalten, wie sie in andern Kulturstaaten üblich und gewiß nur eines Staates würdig ist, der an der Spitze aller Kulturvölker stehend, sich nicht von kulturfeindlichen Machenschaften terrorisieren lassen will. Daß bei der Genehmigung von Naturalisationsgesuchen das Religionsbekenntnis der Nachsuchenden maßgebend sein soll, wird nicht nur von den Betroffenen, sondern von allen, die den auf zahlreichen Gebieten Zunehmenden „Konsessionalismus^ als eine Beeinträchtigung der Volkswohlfahrt erachten, als rückständig empfunden. Ein Staat, der wie Brandenburg durch die gastliche Ausnahme fremder, wegen ihrer Religion verfolgter Zuwanderer sich ausgezeichnet hat, kann nur Schaden leiden, wenn er denen die Ausnahme kleinlich versagt, die es als eine Ehre und ein Glück betrachten, deutsche Staatsbürger zu werden, und für deutsche Macht und Größe zu arbeiten. Noch mißlicher als die Verweigerung von Naturalisations-Gesuchen unbescholtener und bemittelter ausländischer Juden wirken aber die Ausweisungen harmloser Fremdlinge, die hier lohnende Beschäftigung gefunden haben, niemand belästigen und nur den Antisemiten unwillkommen sind, die jeden jüdischen Wettbewerb verbannt sehen möchten, selbst aber bisher der deutschen Nation nur Nachteile gebracht und deren Achtung bei fremden Völkern durchaus nicht erhöht haben. Diese Differenzierung bei Ausweisungen und Naturalisations-Gesuchen nach Abstammung und Religionsbekenntnis bedeutet auch für die deutschen Juden eine mit ihrer Gleichberechtigung unvereinbare Herabwürdigung, denn auch ihnen wird dabei der Stempel der Minderwertigkeit ausgeprägt. Dies sind unhaltbare Zustände! Wenn in den letzten Wochen die deutsche Kolonialpolitik und die Polen-Angelegenheit mehrfach einer scharfen parlamentarischen Kritik unterzogen worden sind, so wird jetzt über die Ausweisungs-Praxis noch weit schärfer geurteilt. Damit