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Im deutschen Reich · 1907-01-01 · Heft 1 (Januar 1907) · p. 5

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 1 (Januar 1907)
Article
Die russische Revolution und die russischen Juden
Date
1907-01-01
Page
5 (sequence 2)
Language
German
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Die russische Revolution und die russischen Juden. 5 was 6 Millionen Menschen bedeuten, daß ich Sie daran erinnere: ein dichtbevölkertes Land wie Belgien hat nur 6V2 Millionen Einwohner, Holland hat 5 Vs Millionen Einwohner, Schweden 5 Millionen und Länder wie Dänemark und Norwegen haben nur 2V2 Millionen Einwohner. Und noch eins! Diese überwiegend kompakte Masse von 6 Millionen Juden bedeutet hier in diesem Staatskörper etwas ganz anderes als die versprengten Juden in einem der zivilisierten Länder der Welt. Das wird man immer festhalten müssen, wenn man die Judenfrage in Rußland betrachtet. In diesem Lande von 150 Millionen Einwohnern, von 6 Millionen Juden, herrscht ein Mann, der Zar; und was das bedeutet, das ist nicht schwer zu charakterisieren. Der Fürst Trubetzkop aus Kiew hat einmal das Wesen des russischen Staates, wie wir scheint, außerordentlich treffend in folgender Weise klargestellt. Er hat gesagt: Das russische Volk ist ein Objekt der russischen Verwaltung, und das Subjekt — ich spreche hier von Subjekt ohne jeden bösen Nebengedanken — das Subjekt zu diesem Objekt ist der Zar. Oder man kann es auch so ausdrücken: Der Zar ist derjenige, der inbezug auf alle staatlichen Verhältnisse die entscheidenden Gedanken zu fassen hat, der das öffentliche Leben allein gestalten soll, der alles das zu tun hat, was im Interesse des Staates nach seiner Ansicht das Notwendigste ist. Es ist ganz klar, daß der Zar dazu nicht in jeder Einzelheit die Möglichkeit hat; es ist ganz klar, daß er sich hierzu Gehilfen halten muß. Und so gibt es denn in ganz Rußland eine Anzahl von kleinen Zaren, die abhängig von dem großen Zaren in ihrer Weise ebenso selbständig oder fast ebenso selbständig, wie der Zar selbst, sind. Diese kleinen Zaren, die hinunter bis zum Semski Natschalnik, bis zum Landhauptmann und Polizisten und Feldhüter zu amtieren haben, sind freilich angeblich verpflichtet, sich an die Gesetze zu kehren, und man muß zu geben, daß das Gesetz auch in Rußland den Rahmen für alle Amtshandlungen bildet. Aber nur den Rahmen; denn dieser Rahmen wird durch die Willkür ausgefüllt, und das, meine Damen und Herren, kann eigentlich garnicht anders sein. Warum? Auch ein absoluter Staat hat eine gewisse Daseinsberechtigung. Es hat Zeiten gegeben, wo es möglich war, Länder und Völker, absolut zu regieren. Es waren das Zeiten

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