Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1906)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1906-12-01
- Page
- 706 (sequence 8)
- Language
- German
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706 Im deutschen Reich. „Judenblätter" bezeichneten und angegriffenen freisinnigen Tageszeitungen weder „Judenblätter" sein wollen, noch diese Bezeichnung verdienen. Wie weit sein Wunsch berechtigt ist, daß die Juden, um nicht von den Katholiken für die Angriffe der Freisinnigen auf das Zentrum verantwortlich gemacht zu werden, das Tischtuch Zwischen sich und jenen liberalen Blättern Zerschneiden sollten, kommt hierbei nicht in Betracht. Der Kernpunkt der Frage ist, ob das Judentum seine Anhänger für bestimmte politische Richtungen in ähnlicher Weise verpflichten kann und darf, wie der Katholizismus. Diese Frage muß mit Entschiedenheit verneint werden. Ebenso aber muß bestritten werden, daß ein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, so sehr er das, was einzelne große Zentrumsführer für eine tolerante Gesetzgebung geleistet haben, dankbar anerkennen wird, deshalb sich verpflichtet fühlen muß, bei Reichstags- oder Landtagswahlen unter Verzicht auf seine politische Ueberzeugung für irgend einen Zentrums-Kandidaten zu stimmen, von dem er gar nicht einmal weiß, ob er an den trefflichen Traditionen Windthorsts und Liebers festhält. Diese Männer haben sicher das Gesetz vom Juli 1869 nicht deshalb schaffen und mindestens teilweise verwirklichen helfen, weil sie eine Vorliebe für die Juden hatten oder deren Stimmen für katholische Wahlkandidaten einfangen wollten, sondern weil sie die Unterdrückung andersgläubiger Mitbürger für ein schweres Unrecht hielten und glaubten, für die große katholische Minderheit keine „Parität" fordern zu dürfen, wenn diese aus Gerechtigkeitsgefühl nicht auch der kleinen jüdischen Bevölkerungsminderheit zugestanden würde. Die Dankbarkeit ist, wie selbst die meisten unserer Gegner zugeben, eine Stammeseigentümlichkeit der Juden: aber es muß eigentümlich berühren, wenn sie in der Weise gefordert wird, wie dies in der nachstehenden, von der „Köln. Volksztg." am 31. Oktober veröffentlichten Zuschrift geschehen ist: „Es sei daran erinnert, daß mehrfach von jüdischer Seite offiziell beim Abg. Windthorst Vorstellungen gemacht worden sind, um das Zentrum zu bitten, die Juden gegen eine Verletzung ihrer religiösen Anschauungen durch ein Verbot des Schächtens zu schützen und überhaupt die staatsrechtliche Stellung des Judentums zu verteidigen. Sehr bald nach dem Tode des Abg. Windhorst erschien eine Deputation des Judentums, und zwar aus höchst angesehenen Mitgliedern desselben bestehend, bei dem Abg. Lieber mit derselben Bitte. Kurze Zeit nachdem