Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1906)
- Article
- Graf Pückler-Klein-Tschirne
- Date
- 1906-12-01
- Page
- 690 (sequence 10)
- Language
- German
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690 Iw deutschen Reich. führen kann. „Ausnahmewaßregeln" sind selbstverständlich auch Len Pückleriaden gegenüber weder möglich noch wünschenswert, ober man sollte die bestehenden Schutzmittel gegen die Hetzereien dieses Herrn mit voller Rücksichtslosigkeit anwenden und mindestens die ihm von Rechtswegen auferlegte Sühne auch in vollem Maße Leisten lassen/ Von antisemitischer Seite ist dagegen die verhängte Strafe als eine schwere bezeichnet, aber die Art seiner Verteidigung ist von dieser Seite beinahe ebenso mißbilligt worden, wie von einzelnen sozialdemokratischen Organen, die sich auch darüber auftzalten, daß der Angeklagte offen Zugab, aus den gemeinen Verbrecherinstinkt zu spekulieren, den er mit blutigen Pogromphrasen kitzeln und reizen will. Er halte offenbar die Massen der Großstadt für ein weggeworfenes Gesindel, das dem lautesten Schreier folge. Von ganz ähnlichen Voraussetzungen ausgehend, äußerte sich der antisemitische Professor Dr. Paul Förster in der „Deutschen HochwachL": „Wir werfen dem Grafen eine bedenkliche Drückerei vor, — daß er hinterher nicht ernst genommen werden will; mit andern Worten, daß er eine komische Person sei und als solche straffrei. Die Schrullen, daß er eine göttliche Sendung habe, daß er als deutscher „Lord" eigentlich eine Ausnahme-Stellung einnehme, daß ihn, den „hochgeborenen" Grafen, doch ein Schutzmann nicht mir nichts dir nichts verhaften dürfe; ferner daß die Juden „am Ende der Dinge" doch noch eine große Sendung haben —, mögen nur noch gestreift werden. Einem „nur Bürgerlichen" kann eigentlich in solcher Nähe nicht ganz wohl werden, er wüßte denn den Grafen für ein geeignetes Mittel, feine Tasche, ich meine die Tasche irgendeines „antisemitischen" Vereins, Zu füllen ansehen." In dem antisemitischen Vereine, auf den Prof. Dr. Paul Förster dabei abzielt, hat man besonders an der Erklärung des Staatsanwalts Nölting Anstoß genommen, daß noch nie Fälle erwiesen wurden, wo jüdische Personen Christenkinder geschlachtet hätten, ferner daß zur Verurteilung des Angeklagten schon dann Anlaß gegeben sei, wenn sich durch ihn ein Jude beunruhigt fühle. Ein Redner in einer Versammlung jenes Vereins meinte nicht ganz ohne Grund, daß nach der letzteren Behauptung eigentlich jeder Antisemit straffällig erscheine. Gegen die erstere Behauptung glaubte die „olle, ehrliche" „Staatsbürger-Zeitung" sich auflehnen zu müssen, konnte aber gegen ihre Richtigkeit