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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 686

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Graf Pückler-Klein-Tschirne
Date
1906-12-01
Page
686 (sequence 6)
Language
German
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686 Zm deutschen Reich. Angeklagte darauf hingewieseu werde, daß die staatlichen Organe sein Treiben nicht billigen, desto nachdrücklicher müßten die Strafen werden, denn anstatt zu helfen, störe er; anstatt zu heilen, verbreite er neue Erbitterung. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten Grafen Pückler 6 Monate Gefängnis, gegen MiLsching 50 Mk., gegen Paul Schmidt 10 Mk. Geldstrafe, gegen Wiganko die Freisprechung. Hierauf beantragte Graf Pückler seine Freisprechung und sagte: „Wenn der Staatsanwalt mich gewissenlos nennt, muß ich dies entschieden Zurückweisen, denn ich handle aus Patriotismus und Liebe zum deutschen Volke und auf göttlichen Befehl. In England wäre ein Gerichtshof unmöglich, der einen Lord 22 mal anklagt und mehrere Male verurteilt, bloß weil er einige Reden gegen die Juden hält. Hier behandelt man den Angehörigen eines altadligen Geschlechts, das dem Vaterlande treue Diener gestellt hat, wie jeden beliebigen Verbrecher. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ebenso unmöglich, wie die Gleichheit des Vermögens. Sie können mich nicht mehr verurteilen, denn ich habe die deutsche Volksseele hinter mir. Wenn Sie mich verurteilen, dann graben Sie sich selbst das Grab, Sie vernichten sich selbst, die Stadt Berlin und alle patriotischen germanischen Männer! Rach zehnstündiger Verhandlung wurde um 7 Uhr von dem Vorsitzenden verkündet, der Gerichtshof sei leider nicht Zu Ende gekommen. Da Graf Pückler, wie mitgeteilt worden, schon einmal vom Landgericht II verurteilt worden sei, habe der Gerichtshof es für notwendig erachtet, an Hand der Akten die Frage Zu prüfen, wie weit eine einheitliche Handlung vorliege. Deshalb habe der Gerichtshof die Fortsetzung der Verhandlung vertagt. Das später verkündete Urteil wurde wie folgt begründet: „Der Gerichtshof ist Zu der UeberZeugung gekommen, daß in sechs Fällen teils in Flugblättern, teils in Reden des Angeklagten Grafen Pückler Zu strafbaren Handlungen aufgegefordert worden ist, und daß auch Aufreizungen verschiedener Klassen der Bevölkerung Zu Gewalttaten vorhanden sind. Es kann kein Zweifel obwalten, daß in diesen Fällen eine große Reihe von Aufforderungen zu strafbaren Handlungen festzustellen ist, wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Mord und Todschlag. Da die Reden öffentlich gehalten sind.

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