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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 685

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Graf Pückler-Klein-Tschirne
Date
1906-12-01
Page
685 (sequence 5)
Language
German
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Graf Pückler-Klein-Tschirne. 685 20. Oktober vorgenowmene Beweisaufnahme brachte nichts Erhebliches; die meisten vernommenen PoliZeioffiZiere erklärten, sie hätten die Redeblüten des Grasen Pückler nicht für ernstgemeinte Aufforderungen zu Gewalttätigkeiten angesehen, sondern bildlich verstanden und sie komisch gefunden. Aus die Vernehmung des psychiatrischen Sachverständigen Medizinalrats Dr. Zoffmann wurde allseitig verzichtet. Hierauf betonte der Staatsanwalts-Rat Noelting, daß Gras Pückler, obgleich ihm zuletzt durch eine empfindliche Strafe das Unstatthafte seiner Propaganda-Art zu Gemüte geführt worden sei, doch nicht aufgehört habe, in der alten Weise seine Hetzreden gegen die Juden zu halten. Die Strafe scheine also nicht genügt zu haben, um ihm klar zu wachen, daß die staatlichen Organe sein Treiben nicht billigen und nicht Milde walten lassen, wenn auch Gras Pückler von der Ueberzeugung ausgehe, daß er dazu ausgewählt sei, den Feldzug gegen die Juden zu führen. Die unter Anklage gestellten Reden seien Hetzreden gegen alles, was jüdisch ist; der Angeklagte fordere nicht aus, gegen die Juden aus legalem Wege vorzugehen, sondern mit Gewalt. Die fortgesetzten Schmähungen müßten selbstverständlich dazu führen, gegen die jüdischen Mitbürger eine gehässige Stimmung zu verbreiten und unter den Juden selbst eine dauernde Unruhe hervorzurufen. Die Aufforderungen zu Gewalttaten seien nicht bloß bildlich gemeint, sondern auf ganz positive Dinge gerichtet. Gras Pückler habe bei seiner Propaganda das Maß des Erlaubten weit überschritten: er halte nicht Maß in den Beschimpfungen der jüdischen Leute und reize direkt zu Gewalttaten aus. Scherzhaft seien seine Reden keineswegs auszufassen. Gras Pückler würde es übel nehmen, wenn man ihn bloß als Spaßvogel betrachte. Bei manchen der krassesten Redewendungen könne man sich ja fragen, ob das Scherz oder Ernst sei. Wenn sie auch den Polizeileutnants scherzhaft vorgekommen seien, wären sie dem Grasen Pückler sicher ernst. Wenn er in einer öffentlichen Volksversammlung die bis jetzt noch nicht erwiesene Behauptung aufstelle, daß die Juden unschuldige Christenkinder in düsterem Fanatismus hinschlachten, sei das gewissenlos und furchtbar bedenklich. Bei der Strafabmessung sei in Erwägung zu ziehen, daß der Angeklagte von patriotischem Gefühl getrieben sei; wer aber nicht hören wolle, müsse fühlen! Je häufiger der

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