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Im deutschen Reich · 1906-11-01 · Heft 11 (November 1906) · p. 650

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 11 (November 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-11-01
Page
650 (sequence 6)
Language
German
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650 Iw deutschen Reich. kräftiger, modernen Anschauungen geneigter Fürst sich und sein Volk „der einen Aufgabe widmen will, das Land vorwärts zu bringen". Dann rufen ihm sofort alle Finsterlinge stürmisch Zu, „Halt zu wachen vor Einrichtungen", die sich längst überlebt und in unserer Zeit durch den russischjapanischen Krieg vor aller Welt als höchst unheilvoll erwiesen haben. Ueber „Staatsstellungen und Judentum" urteilt ein katholisches Blatt, die „Köln. Volkszeitung", weit unbefangener und so ganz frei von Schwarzseherei und alberner Uebertreibung, daß es nicht Wunder nehmen könnte, wenn gewisse, besser als Stöcker und Konsorten ihren Kaiser verstehende katholische Kreise mehr und wehr Einfluß gewinnen würden. Das Kölner Blatt entnimmt einer ihm aus jüdischen Kreisen zugegangenen Zuschrift nachstehende Sätze: „Die Berufung des Bankdirektors Dernburg, dessen Vater als Jude geboren, dessen Mutter Christin war, zur Leitung des Kolonialamtes begleitete die „Kreuzzeitung" mit folgenden Ausführungen: „Herr Dernburg ist jüdischer Abstammung. Der erste vom Fürsten Bismarck berufene Kolonialdirektor Kayser war es auch. Daß Dernburg noch dem Judentum angehört, ist nach unseren Informationen nicht anzunehmen. Sollte es gleichwohl der Fall sein, so würde diese Angelegenheit eine prinzipielle Bedeutung gewinnen, auf die zurückzukommen sein würde." Mit anderen Worten: die Kreuzzeitung hat nichts gegen die Verwendung tüchtiger Männer jüdischer Abstammung im Staatsdienst einzuwenden, wenn sie den jüdischen Glauben verlassen haben — sobald dieselben Männer dem angeborenen Glauben jedoch treu bleiben, sollen sie vom Staatsdienste ausgeschlossen bleiben. Dieser Grundsatz läuft nun schnurstracks der Verfassung zuwider, wird aber seit Jahren stillschweigend gehandhabt. Abgesehen davon, daß man an den Grundsätzen der Verfassung, wonach Rechtsunterschiede zwischen Preußen der verschiedenen Bekenntnisse nicht bestehen, nicht deuteln und drehen dürste, liegt in der Gepflogenheit, glaubenstreuen Israeliten die Zulassung zu den höheren Stellen der Justiz, zur Staatsanwaltschaft, zu den meisten Zweigen der Verwaltung überhaupt, zur ordentlichen Professur und zum Offizierstand zu verschließen, ein großes Unrecht. Wir sind die letzten, die eine Zulassung von jüdischen Anwärtern befürworten wollen, die nicht in bezug auf

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