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Im deutschen Reich · 1906-10-01 · Heft 10 (Oktober 1906) · p. 606

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 10 (Oktober 1906)
Article
[Ohne Titel]
Date
1906-10-01
Page
606 (sequence 3)
Language
German
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606 Im deutschen Reich. findet sich gleich der Beweis für die Richtigkeit dieses Satzes. Dort wird die alte Unwahrheit aufgefrischt, im Jahre 1882 sei in Tisza-Eszlar das Christenmädchen Ester Solpmossi) „nach Schächterart abgeschlachteU" worden, während es feststeht, daß die später aus dem Wasser gezogene Leiche des armen Mädchens keine Spur eines Halsschnittes aufwies, sondern den Beweis dafür geliefert hat, daß Ester Solnmossp entweder ertrunken oder ertränkt worden ist. Es ist übrigens ebensowenig irgend einem Juden eingefallen, wie Herr Stöcker phantasiert, den Baron Hirsch, Dreyfus und den Schächter Scharf Zu Natioualhelden des Judentums zu machen, als es künftig jemals einem Christen einfallen wird, den Scheiterhausen-Brief-Stöcker als einen Nationalhelden des Protestantismus zu oerherrlichen. Die Hospiz-Verwaltung des von dem Hofprediger a. D. Adolf Stöcker geleiteten „Vereins für Berliner Stadtmission'" hatte dem „Berliner Tageblatt", der „Freisinnigen Zeitung" und dem „Vorwärts" am 8. September nachstehende Berichtigung Zugehen lassen: „Der in Ihrem Blatte gebrachte Bericht über die Klage des Geschäftsführers Engert gegen die Hospiz- Verwaltung der Berliner Stadtmission gibt ein völlig entstelltes Bild der Verhandlung. Die in dem Artikel gemachten Angaben erwecken den Anschein, als seien sie in dieser Weise vor dem Kaufmannsgericht verhandelt worden, während sie zum großen Teil auf ganz einseitigen persönlichen Mitteilungen beruhen, die der wegen ungebührlichen Benehmens mit Hilfe der Polizei aus dem Hospiz entfernte Engert einigen bei der Sitzung anwesenden Reportern gemacht hat. In der gerichtlichen Verhandlung werden seinerzeit die Unwahrheiten der Engertschen Behauptungen erwiesen werden." — Darauf entgegnet das „BerlinerTageblatt": „Das antisemitische Organ sucht es so darzustellen, als habe unser Berichterstatter seine Mitteilungen nicht aus der öffentlichen Verhandlung geschöpft, sondern als seien ihm die Unterlagen zu seinem Bericht in privater Unterhaltung seitens des Klägers Engert gegeben worden. Demgegenüber erklärt unser Berichterstatter, daß die in dem Berichte wiedergegebenen Vorgänge nicht nur in der jüngsten Verhandlung, sondern auch in den früheren Verhandlungen in öffentlicher Sitzung zur Sprache kamen. Daß schon den ganzen Sommer hindurch in mehreren Terminen in dieser Affäre verhandelt wurde, davon weiß natürlich die „Staats-

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