Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Der letzte Akt des Dreyfus-Dramas
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 446 (sequence 11)
- Language
- German
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446 Im deutschen Reich. gnadigung müsse man ausscheiden; da Dreyfus des Verrats beschuldigt worden sei, könne von Verjährung nach 3 Jahren nicht die Rede sein. Auch mache die Freisprechung Esterhazys eine neue kontradiktorische Verhandlung unmöglich. Frankreich und die ganze Welt warteten auf die Entscheidung, denn die Sache Dreyfus sei eine universelle. Der Verteidiger Mornard stellte fest, daß der Bericht des Berichterstatters Moras und die Anträge des Generalstaatsanwalts der vierte Bericht und die vierte Staatsanwaltsrede seien, welche die Unschuld des Dreyfus aussprechen. Die Frage, welche die ganze Verhandlung und sogar bis zu einem gewissen Grade das Urteil des Kassationshofes beherrsche, sei die, zu wissen, aus welchem Grunde ein solches ungewöhnliches Verfahren in den verschiedenen Dreyfus-Prozessen geübt worden sei. Er sei der Meinung, daß die Kassierung des Urteils ohne Rückverweisung die einzig zulässige Lösung sei. Die Hauptursache der Jrrtümer sei der Antisemitismus gewesen, welcher im Jahre 1894 die militärischen Kreise und sogar ganz Frankreich beherrschte. Als Dreyfus als Jude in den Generalstab getreten sei, habe man ihn von vornherein für einen möglichen Verräter gehalten. Mornard gab darauf eine Darstellung der schon bekannten, auf Dreyfus bezüglichen Tatsachen bis Zu dem Zweiten Revisionsantrage und besprach die Einzelheiten des Borderaus, dessen technischer Terminologie sich Dreyfus gar nicht habe bedienen können. Als weitere Revisionsgründe führte der Verteidiger die Unzuverlässigkeit des Systems Bertillon für die Erkennung von Handschriften und die Legende von dem angeblichen Briefe des Deutschen Kaisers an und er schloß mit der Erklärung, Logik und Vernunft sprächen für Kassation des früheren Urteils ohne Verweisung an ein anderes Kriegsgericht; es sei hohe Zeit, den Konzessionen an das Verbrechen ein Ende zu machen, da sonst die Ehre der Justiz leiden würde. Am 12. Juli wurde der Urteilsspruch des Kassationshofes verkündigt; der Präsident Ballot-Beauprö verlas das ausführlich begründete Erkenntnis, in dem als neue Tatsachen angeführt wurden: 1. das Schriftstück Nr. 371, das sich auf die Ersetzung des Buchstabens P durch den Buchstaben D bezieht und als Beweis für die Unschuld Dreyfus' angesehen worden ist.