Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Der letzte Akt des Dreyfus-Dramas
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 444 (sequence 9)
- Language
- German
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444 Iw deutschen Reich. entschuldbar gehandelt. Dreyfus könne unmöglich den Satz geschrieben haben: „Ich reise in die Manöver." Esterhazy aber sei gerade Zu jener Zeit zu den fraglichen Manövern abgereist. Uw die Nichtigkeit des geheimen Dossiers nachzuweisen, wolle er öffentlich ausführlich darüber berichten, wie es nur dadurch zu stände gekommen sei, daß man überall umhergestöbert habe, um Schriftstücke aufzufinden, die auch nur den geringsten Beweis gegen Dreyfus liefern könnten. Von den das Dossier bildenden Schriftstücken rechtfertige kein einziges die Verurteilung Dreyfus; das ganze Dossier bestehe nur aus einem Haufen himmelschreiender Fälschungen. Des Weiteren verwies der Generalstaatsanwalt Baudouin darauf, daß man es nicht verschmäht habe, gegen Dreyfus die die Granate Robin betreffende Verratsangelegenheit zu benutzen, bei der man genau gewußt Hube, daß Boutonnet der Schuldige war, ebenso das Verfahren des Ladens von Granaten mit Melinit, das ebenfalls von Boutonnet ausgeliefert worden sei. Bezüglich der in die Angelegenheit verwickelten Ausländer erinnere er an den seltsamen Zweifel, den Mercier und Cavaignac bezüglich der amtlichen Dementierungen, selbst der von kaiserlicher und königlicher Seite, erhoben hätten. Er wiederhole deshalb die bereits von dem Berichterstatter erwähnten Proteste der fremden Regierungen gegen die Rolle, die ihren Botschaften untergeschoben worden sei. Sodann berichtete Baudo uin über die Angelegenheit des Petit Bleu, das von dem Agenten A. an Esterhazy gerichtet ist, und erinnerte daran, wie dieser Frankreich haßte, weil man ihn nicht befördert hatte. Der Beschluß des Generalstabes, lieber einen Unschuldigen verurteilen zu lassen, als einen Irrtum des Gerichts anzuerkennen, sei durch die verbrecherischen Vorgänge veranlaßt worden. Durch das Anstoß erregende Dazwischentreten des Generalstabes sei demnächst Esterhazy freigesprochen und Oberst Picquart für schuldig erklärt worden. Er erinnerte andenZolaprozeß,zudessenBeginn die allgemeine Verachtung Esterhazy traf und ihm die ersten Geständnisse entlockt wurden. Der Generalstaatsanwalt ging dann auf die Fälschungen des Obersten Henry ein, auf die Erfindung der Geständnisse von Dreyfus, um die Revision zu vermeiden, und auf die von der Anklagebehörde in Rennes begangenen Ungesetzlichkeiten und erklärte, der Kassationshof müsse erwägen, ob die Generale nicht für die Machenschaften