Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Der letzte Akt des Dreyfus-Dramas
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 443 (sequence 8)
- Language
- German
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Der letzte Akt des Dreyfus-Dramas. 443 ihnen Madame Dreyfus, Familie Hadamard, Mathieu Dreyfus, Oberst Picquart, Madame Zola, führte vor dem Kassationshofe der GeneralstaatsanwaltBaudouin aus, daß sich die Revisionsrichter durchaus nicht in Verlegenheit befänden, wie man behauptet habe. Es seien in demDossier des Nachrichtenbureaus des Generalstabs zahlreiche Fälschungen entdeckt worden, deren Urheber man kenne. Er sei wie der Berichterstatter der Ansicht, daß keins der gegen Dreyfus ins Feld geführten angeblichen Beweisstücke eine nähere Prüfung vertrage. Der Staatsanwalt schilderte die Rolle des Obersten Sandherr bei der Anfertigung des Bordereaus und führte weiter aus, wenn dies nicht Dreyfus Werk sei, könne er kein Verräter sein; andererseits sei aber auch Esterhazy kein Verräter, der lediglich Gegenspion im Dienste des Generalstabes gewesen sei. Nach eingehender Darlegung der Verhandlungen vom Jahre 1894 kam der Generalstaatsanwalt zu dem Schluß, die Verurteilung Dreyfus sei damals nur mittels unzweideutigster Verbrechen durchgesetzt worden. Er betonte ferner, daß ein Geständnis, wie man es Dreyfus zugeschrieben habe, unter den obwaltenden Verhältnissen nicht abgelegt worden sein konnte, und das Kriegsgericht zu Rennes deshalb über die Frage des Geständnisses gar nicht verhandeln dürfen. Von allen in Rennes erhobenen Anklagen bleibe nichts übrig als die gegen Dreyfus begangene Fälschung. Bezüglich des Bordereaus sei das Gutachten der amtlichen Sachverständigen des Kassationshofes dem unklaren Gutachten Bertillons gegenüberzustellen. Er beantrage in Uebereinstimmung mit dem Verteidiger, daß dieses Gutachten vom Gerichtshöfe von Amts wegen geprüft werde. Er wies dann die Unmöglichkeit der Hypothese Gibilins nach, wonach Dreyfus die Dokumente Esterhazy mitgeteilt und letzterer dann das Bordereau geschrieben haben sollte. Uebrigens seien die im Bordereau angeführten Schriftstücke ohne Wichtigkeit und hätten nicht allein von Artillerieoffizieren, sondern auch von zahlreichen andern Offizieren geliefert werden können. Diese einfache Aufzeichnung berechtige nicht einmal zu der Annahme, daß überhaupt ein Geheimnis ausgeliefert worden sei. Die Generale Mercier, Roget und Zurlinden hätten, wenn sie ihre Schlußfolgerungen mit Vorbedacht gezogen hätten, verbrecherisch, wenn sie sie aus Irrtum gezogen hätten, un-