Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- Das Blutbad in Bialystock
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 431 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Blutbad in Bialystock. 43 t Der Minister des Innern möge in allen Zeitungen eine Verfügung an die Gouverneure erlassen, Maßregeln gegen die „Pogrome" (Zerstörungsakte der Menge) zu ergreifen. Eine solche Verfügung sei, wie sich einer der Gouverneure ausdrückt, auch für die ^böswilligen Elemente" äußerst wichtig, welche das Entstehen von Pogromen fördern. Auch hier ist also die Anschauung zum Ausdruck gekommen, daß geheimnisvolle Kräfte von St. Petersburg aus die Metzeleien und Plünderungen fördern, und daß die Administration der Provinz eine besondere Deckung durch den Minister des Innern dafür wünschen, daß sie ihre Pflicht erfüllen, d. h. Pogrome nicht zulassen. Die russische Regierung hat, nachdem ihre Beamten bei der Affäre in Bialystock nicht nur nach früherem Gebrauch die Bevölkerung gegen die Juden aufgereizt haben, sondern in Ermangelung anderer Akteure selbst bei den Metzeleien unter Beihilfe von Soldaten in Aktion getreten sind, allen Grund, der Kulturwelt zu beweisen, daß sie mit dem ganzen bisherigen System brechen und nicht nur zeitweilige Zugeständnisse machen will, ohne an den Zuständen von früher etwas Ernstliches zu ändern. An der „öffentlichen Meinung", über die sich neuerdings deutsche Staatsmänner an hervorragender Stelle nicht gerade respektvoll geäußert haben, ist russischen Staatsmännern natürlich noch weniger gelegen, — aber sie haben damit zu rechnen, daß ohne neues ausländisches Kapital die ganze russische Finanzgebahrung in die Brüche geht. Wer die letzte russische Anleihe gekauft hat, wird doch wohl damit gerechnet haben, daß die russische Regierung die durch den Minister Witte abgegebenen Versprechungen erfüllen, nicht aber deren Bruch durch die Willkür ihrer Vureaukratie und ihrer Prätorianer dulden oder sanktionieren würde. Wenn die russische Regierung vor der Alternative steht: Staatsbankerott oder parlamentarisches Regiment durch eine Reichsduma, ohne deren Zustimmung und Kontrolle keine neue Anleihe abgeschlossen und keine Banknotenpreffe mehr in Bewegung gesetzt werden darf, dann mag ihr die Wahl schwer werden, aber die Entscheidung kann kaum zweifelhaft sein. Entschließt sich die russische Regierung nicht bald zu einer Reform an Haupt und Gliedern, die die Wiederkehr von Metzeleien und Plünderungen unmöglich macht und durch eine geordnete Rechtspflege die rücksichtsloseste Bestrafung von Verbrechen verbürgt, dann ist jedem Besitzer russischer Anleihen zu empfehlen, sich