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Im deutschen Reich · 1906-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1906) · p. 429

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1906)
Article
Das Blutbad in Bialystock
Date
1906-07-01
Page
429 (sequence 4)
Language
German
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Das Blutbad in Vialystock. 429 Haltung der ZentralgewalL anbelangt, so war diese so unklar und so unbestimmt in ihren Weisungen und Direktiven, daß die örtlichen Behörden von Bialystock genügenden Grund zur Annahme haben mußten, daß selbst ihre unmittelbare Teilnahme an den Metzeleien von oben herab wenigstens nicht allzu ungnädig betrachtet werden würde. Die Untersuchungskommission ist fest gewillt, von den Ministern des Innern und der Justiz zu fordern, daß alle Schuldigen, ohne Ansehen von Rang und Person, den ordentlichen Gerichten übergeben werden." — Wenn die „Duma", als die den „Volkswillen" darstellende erste parlamentarische Vertretung der russischen Nation ihrer großen Aufgabe gerecht wird, und wie bisher eine Achtung heischende Energie entwickelt, muß und wird die Regierung des Zaren jenem Verlangen dadurch Rechnung tragen, daß sie eine Anzahl von Schuldigen minder hohen Ranges den Gerichten überweist. Dann aber liegt wieder die Gefahr nahe/ daß, wie bei früheren Aburteilungen nach bekannten russischen Judenhetzen, das Gericht bei zeitweise geschlossenen Türen ein paar Dutzend Bauern zur Verantwortung zieht und ihnen in verschiedenen Abstufungen nur mehrmonatliche Freiheitsstrafen zuerkennt. Die russische Rechtsprechung hat danach das Ihrige getan, und alles kehrt bis zur Nächsten Hetze in die alten Geleise zurück. Das wäre das größte Unglück, wie mehrere freisinnige russische Blätter mit Recht betonen. Die „Lodzer Zeitung" schreibt: „Die Reichsduma ist keine Gerichtsbehörde, aber sie hat das Recht und die Pflicht, darauf hinzuwirken, daß das wirkliche Gericht spricht. Je wortarmer, je nachdrücklicher die Reichsduma an diese Aufgabe gehen wird, desto besser wird es sein. Auch die Mitglieder der parlamentarischen Untersuchungskommission gehören als Zeugen vor das offene Gericht. Aus dem Bialystock- Fall muß die Judenfrage ausgeschaltet werden mit allen ihren Sympathien auf der einen oder Antipathien auf der anderen Seite. Nicht um Juden, Christen oder Heiden handelt es sich, sondern um russische Staatsbürger. Die strafende Justiz muß ein Exempel statuieren, das die unteren Organe der Administration in ganz Rußland niemals mehr vergessen werden. Nicht um Vialystock und die Juden handelt es sich — an einem anderen Orte kommt vielleicht ein kleines Massacre gegen die Intelligenz zustande — sondern um die Aufrechterhaltung der Ordnung im Staatswesen, um den Schutz der

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