Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-06-01
- Page
- 378 (sequence 7)
- Language
- German
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378 Im deutschen Reich. des Schußapparats, Zu denen auch ein Berichterstatter der „Köln. Ztg." zu gehören scheint, vollständig widerlegt, berichtet ein Augenzeuge: „Am 30. April wurden im hiesigen Schlachthofe in Anwesenheit mehrerer auswärtiger, zur Besichtigung desselben hier weilender Herren und einiger städtischer Beigeordneter Versuche mit dem Bolzenschuß-Apparat vorgenommen. Dabei. ereignete es sich, daß ein Bulle erst nach dem dritten Schuß betäubt war. Das Tier, dem der Bolzen nur teilweise in den Kopf eingedrungen war,, blieb nach dem ersten Schuß, als wäre ihm nichts geschehen, aufrecht stehen, und fiel zwar nach dem zweiten Schuß zu Boden, sprang aber nach einigem Hin- und Herzerren wieder auf, bis es endlich durch den dritten Schuß von seinen Qualen erlöst wurde. Hinzugefügt sei, daß der Versuch mit einem tadellosen Apparat durch einen mit dessen Handhabung Vertrauten vorgenommen worden ist. Alle Beobachter der gräßlichen Szene waren darin einig, daß eine Tötungsart, bei der solche Grausamkeiten möglich sind, zu verwerfen sei. Der Schlachthof-Direktor machte geltend, daß das Personal durch die Anwesenheit der vielen Fremden verwirrt gewesen und deshalb nicht mit der gewohnten Geschicklichkeit zu Werke gegangen sei; man wird umgekehrt der Ansicht sein dürfen, daß gerade die Gegenwart der Prüfungs - Kommission, vor allem der aufsichtführenden Behörden, sie zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht veranlaßt haben wird." Die vorerwähnte in der ,„Köln. Ztg." veröffentlichte schächtfeindliche Aeußerung eines Teilnehmers an dem Ausflug der Kölner Handelshochschule hat das Rabbinat der Synagogengemeinde Köln veranlaßt, in einem Schreiben an die Redaktion des genannten Blattes zu sagen: „Wir empfehlen dem Berichterstatter, vorurteilsfrei und objektiv die Literatur über das Schächten zu studieren und sich etwas mehr mit den Urteilen und Ansichten der Männer der Wissenschaft und der Praxis, besonders mit dem Gutachten des Herrn Professors Dr. Köster, Direktor des pathologischen Instituts an der Universität Bonn, vom 28. Oktober 1893, welches gerade die Angriffspunkte des Berichterstatters betrifft, vertraut zu machen. Im übrigen kann die Bemerkung nicht unterdrückt werden, daß, sofern Männern der gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Praxis in der Form von Besichtigungen eine praktische Belehrung zuteil