Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1906)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1906-06-01
- Page
- 368 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316747--15238-2336930- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
368 Im deutschen Reich. wir in Zukunft ihnen fremd und feindselig gegenüberstehen". Vor allem müsse die Zivilliste des Kaisers um 10 Millionen gekürzt werden. Als Graf Pückler bei dieser Gelegenheit eine stark an Majestätsbeleidigung grenzende Redewendung brauchte, griff der überwachende Polizeihauptmann zu seinem Helm, um die Versammlung aufzulösen, der Vorsitzende verhinderte dies aber dadurch, daß er die Versammlung auf zehn Minuten vertagte. Dieser Vorsitzende, ein junger Mensch, mußte sich übrigens von Pückler eine recht sonderbare Behandlung gefallen lassen. Als er während des Vortrages um „Ruhe für den Grafen" ersuchte, fuhr ihn der gräfliche Redner an: „Ach, halten Sie den Schnabel!" Die Harmonie wurde aber dadurch nicht weiter gestört. Das „Berliner Tageblatt" knüpfte an den VersammlungsberichL die Bemerkung: „Uebrigens liegt jetzt die Möglichkeit nicht fern, daß die Majestätsbeleidigung nunmehr um eine neue Spezialität bereichert werde, um die „bildlich gesprochene", also straffreie Majestätsbeleidigung. Pückler hat schon manches zuwege gebracht. Vielleicht zeigt er sich auch in dieser Beziehung als Reformator der deutschen Rechtspflege". Darin liegt eine noch ernstere Gefahr als in seinen Hetzereien gegen die Juden. Der „Vorwärts" schreibt: „Gegenüber Sozialdemokraten wird der Strafvollzug nicht in dieser Weise gehandhabt". Wie noch erinnerlich sein wird, hatte seinerzeit im Hotel de Rome in Berlin Zwischen dem Kaufmann Leopold Levi aus Frankfurt a. M. und dem Grafen Pückler eine Rauferei stattgefunden, bei der ersterer den Grafen mit einem Schlagring angegriffen haben soll. Eine erhebliche Verletzung kann aber nicht eingetreten sein, da der Graf wenige Stunden später in einer Versammlung eine Rede gehalten hat. Die gegen das am 2. Juni vorigen Jahres vom Landgericht I Berlin gefällte, auf 3 Monate Gefängnis lautende Urteil von dem Kaufmann Levi eingelegte Revision ist vom Reichsgericht verworfen worden. Daß das Verhalten Pücklers auch Andere zu Tätlichkeiten aufreizen kann, hat sich bei zwei späteren Versammlungen gezeigt. In einer Pückler - Versammlung entging der jugendliche Vorsitzende, nachdem er mehrere Gegenredner hinausgeworfen hatte, nur durch die Auflösung der Versammlung ernstlichen Mißhandlungen. Eine andere am 6. Juni im Moabiter Gesellschaftshaus abgehaltene Pückler- Versammlung regte die Zuhörer so auf, daß der über-