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Im deutschen Reich · 1906-06-01 · Heft 6 (Juni 1906) · p. 361

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 6 (Juni 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-06-01
Page
361 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 361 Peltasohn so wirksam unterstützt, daß kaum ein Zweifel daran mehr zulässig war, es gehe aus dem klaren Wortlaut des Artikels 16 hervor, „nur bei denjenigen Einrichtungen, die mit der Religions- Übung Zusammenhängen, sei die christliche Religion Zugrunde gelegt". Was das wiederholte Eingreifen des Abg. Cassel so wirksam machte, war, daß er beständig mit demselben Eifer für ein Palladium der deutschen Bürgerfreiheit, die Selbstverwaltung der politischen Gemeinden und der Schulgemeinden, wie für die mit denselben verflochtenen Interessen des jüdischen Bestandteils der Bevölkerung eintrat, daß er nicht nur seinen grundsätzlichen Standpunkt bezüglich der Nichtkonfessionalität der Volksschulen wahrte, sondern auch mit Wärme sich der jüdischen Volksschulen und der in ihrer Existenz schwer betroffenen jüdischen Lehrer annahm. Von mehreren andern Abgeordneten jüdischen Glaubens wurde betont, daß, wenn in bezug auf Simultanschulen nichts zu erreichen sei, mindestens die für die andern Konfessionen geltenden Bestimmungen auf die jüdische Konfession Anwendung finden und die Rechte der Juden gewahrt werden müssen. So sind eine Anzahl Aenderungen der Regierungsvorlage durchgesetzt worden, z. B. die in dem § 41 enthaltene Bestimmung: „Sofern sich in der Stadt mindestens 20 jüdische Volksschulkinder befinden, tritt außerdem der dem Dienstrange nach vorgehende oder sonst der dem Dienstalter nach älteste Ortsrabbiner ein oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, ein anderer vom Vorstande der jüdischen Gemeinde zu bezeichnende Rabb iner". Leider ist es aber nicht gelungen, auch bezüglich der Frage des jüdischen Religionsunterrichts an den mit nur christlichen Lehrern zu besetzenden Schulen eine Regelung herbeizuführen, die auch nur einigermaßen der Billigkeit entspricht. Sogar die von der Kommission des Abgeordnetenhauses vorgeschlagenen Bestimmungen sind bei der zweiten und dritten Lesung im Plenum erheblich verschlechtert worden, und zwar auf Betreiben der Zentrumspartei, trotzdem doch in erster Lesung deren Führer sich in einer den Juden entgegenkommender Weise geäußert hatte. Die Regelung, welche das Abgeordnetenhaus vorschlägt, verletzt die Verfasfeng, und diese Verfassungsverletzung würde, wenn auch das Herrenhaus sie nicht beseitigen sollte, die Folge haben, daß das ganze Volksschulgesetz oder mindestens

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