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Im deutschen Reich · 1906-05-01 · Heft 5 (Mai 1906) · p. 327

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 5 (Mai 1906)
Article
Berlin
Date
1906-05-01
Page
327 (sequence 3)
Language
German
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Korrespondenzen. 327 wurfs nicht genügend berüchsichtigt Zu sein. Denn dort ist die Befreiung von einem bestimmten Religionsunterricht nur auf Grund ausdrücklicher Erklärung des Erziehungsberechtigten, nicht, wie in dem landrechtlichen Fall, schon bei Stillschweigen des Er- Ziehungsberechtigten für geboten erklärt. Es kann zweifelhaft sein, ob die Antragsteller durch den § 4 des Gesetzentwurfs auch den im Landrecht behandelten Fall treffen wollen. Jedenfalls scheint uns dies der Klarstellung zu bedürfen. Für den Fall, daß der Reichstag den § 4 des Gesetzentwurfs überhaupt annehmen sollte, beantragen wir daher, den § 4 wie folgt zu fassen: „Ohne schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten darf kein Schulkind zu einem anderen als dem für die Glaubensgemeinschaft des Kindes eingerichteten Religionsunterricht oder Gortesdienst zugelassen werden. Der Erziehungsberechtigte kann die Freilassung des Kindes auch von dem so eingerichteten Religionsunterricht oder Gottesdienst verlangen, wenn er schriftlich erklärt, daß dieser Religionsunterricht oder Gottesdienst seiner religiösen Ueberzeugung nicht entspricht." Am 26. April d. I. fand im Bureau des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu Berlin die III. ordentliche Generalversammlung des Verbandes für Statistik der Juden statt. Aus dem vom Vorsitzenden des Verbandes, Dr. Alfred Nossig, erstatteten Berichte über die Tätigkeit des Kuratoriums, des Vorstandes und des Bureaus für Statistik der Juden ergab sich, daß der statistische Verband in äußerst erfreulichem Aufblühen begriffen ist. Das Bureau veröffentlichte im Berichtsjahre: Das „Statistische Jahrbuch deutscher Juden" (im Aufträge des Deutsch-Jsrael.-Gemeindebundes), den „Anteil der Juden am Schulwesen in Preußen" (mit Unterstützung der Jüdischen Gemeinde in Berlin) und „Die sozialen Verhältnisse der Juden in Rußland" (im Aufträge des zionistischen Aktions- Komitees). Die von Dr. Arthur Ruppin und Dr. Jakob Thon verfaßten Schriften erwiesen sich als wertvolle Hilfsmittel für die praktischen Zwecke der jüdischen Verwaltung und Wohlfahrtspflege. Besonderes Interesse erweckte die „Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden", die Angaben über die Verhältnisse der Juden in den verschiedensten Ländern bietet. Das Organ des Bureaus hat im ersten Jahre seines Bestehens seine Kosten bis auf eine geringe Differenz selbst gedeckt. Die großen jüdischen Organisationen und Gemeinden brachten dem Verbände

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