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Im deutschen Reich · 1906-05-01 · Heft 5 (Mai 1906) · p. 321

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 5 (Mai 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-05-01
Page
321 (sequence 11)
Language
German
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Umschau. 321 Die wiederholten Klagen über den „Antisemitismus in den Schulverwaltungen", die in neuester Zeit laut geworden sind, machen es wünschenswert, daß auch auf diesem Gebiete die Aufzeichnungen über die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft nicht in der Verwaltung bei Anstellungen allein als maßgebend erachtet werden. Bei der am 5. Mai im preußischen Abgeordnetenhause vorgenommenen zweiten Beratung des nationalliberalen Antrags auf „Aenderung der Verfassungsbestimwungen über das Schulwesen" bemerkte der Abg. Cassel von der „Freisinnigen Volkspartei" unter lebhaftem Beifall der Linken des Hauses: „Wir müssen anerkennen, daß auf allen Gebieten des Schulwesens Teilgesetze erlassen werden können, und setzen daher der Aenderung der Verfassung keinen Widerspruch entgegen. Wir erkennen aber nur solche Verordnungen als gültig an, die auf bestehenden Gesetzen beruhen, nicht, wie Abg. Pallaske meinte, alle Verordnungen, die von den Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen sind, weil nach unserer Auffassung seit Jahrzehnten Verordnungen zum Teil im Gegensatz zum bestehenden Recht erlassen sind. Diese Verordnungen erkennen wir nicht als gültig an. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Schulunterhaltungsgesetzes können wir nicht allein beurteilen nach den hier vorgenommenen Verfassungsänderungen, sondern müssen uns Vorbehalten, zu prüfen, ob der Schulgesetzentwurf auch den Artikeln 24 und 25 der Verfassung entspricht. Wir bitten, aus unserer Annahme des vorliegenden Antrages auch nicht den geringsten Schluß darauf zu ziehen, als sei unsere Haltung gegenüber dem Schulgesetz eine andere, als bisher. Wir stimmen für diese Verfassungsänderungen in der Hoffnung, daß Teilgesetze zustande kommen werden, die unsern Anschauungen über den konfessionellen Charakter der Volksschule und über die Selbstverwaltung Rechnung tragen. Der Einschränkung der Selbstverwaltung setzen wir denselben Widerstand entgegen, wie bisher." Der Abg. Peltasohn von der „Freisinnigen Vereinigung" schloß sich diesen Ausführungen an. Da der Kultusminister Dr. Studt gegen die Aeußerung, daß Verordnungen im Gegensätze zu den bestehenden Gesetzen erlassen worden seien, Verwahrung einlegte, erklärte der Abg. Cassel, für diese Behauptungen Beweise erbringen zu können

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