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Im deutschen Reich · 1906-05-01 · Heft 5 (Mai 1906) · p. 318

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 5 (Mai 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-05-01
Page
318 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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318 Im dsuLscherr Reich. sichtspunkt sorgfältigster Prüfung unterzogen wird und die Interessen von Handel und Industrie hierbei möglichste Berücksichtigung erfahren. Sollte im Einzelfalle eine Ausweisung zu Härten führen, die vermeidbar sind, so werden die Polizeibehörden Abhilfe schaffen." Selbst von Organen des Zentrums wird das Verhalten der Regierungsvertreter bei der Interpellation über die Ausweisungen abfällig beurteilt. Die ultramontane „Kölner Volkszeitung" schreibt: „Die Regierung hat geschwiegen, und so gehen die schweren Anklagen des Abg. Bebel unwidersprochen ins Land hinaus. Die öffentliche Meinung, die bisher geneigt war, die Klagen der sozialdemokratischen Presse, deren Unzuverlässigkeit so oft erwiesen wurde, für unbegründet oder mindestens für starke Uebertreibung zu halten, muß nun, so lange keine amtliche Klarstellung erfolgt, dem Eindruck unterliegen, daß in diesen Klagen doch wehr Wahrheit stecke, als der Regierung angenehm sei. Besonders bedenklich wäre es auch in Anbetracht unseres Verhältnisses zu Rußland, wenn es sich bewahrheiten sollte, daß die Berliner Polizei einen russischen Staatsangehörigen zum Landesverrat veranlassen wollte, ihm zu diesem Zweck einen falschen Paß ausgestellt und in einer falschen Urkunde bescheinigt habe, daß er nicht Jude, sondern Christ sei. Eine solche Behauptung sollte noch nicht eine Stunde unwiderlegt bleiben! Da hätte die Regierung sofort schleunigst einen Kommissar zum Reichstag kommen lassen müssen, um eine so ungeheuerliche Anklage auf der Stelle zu entkräftigen. Es ist schwer, sich auf ihre Taktik der Schwerhörigkeit in solchen Fällen einen Vers zu machen." Daß die Staatsleitung nicht nur befugt, sondern auch verpstichtet ist, planvoll alle staatlichen Verhältnisse so zu leiten, wie es die wahre Wohlfahrt der Gesamtbevölkerung erheischt, schließt eigentlich schon die noch immer in einzelnen Ressorts bemerkbare Neigung ans, sich von sogenannten „Strömungen im Volksleben" treiben zu lassen, die im Grunde doch nichts weiter sind, als Machenschaften gewisser Interessengruppen. Der Staat hat einen Selbstzweck, ist weder Herr noch Diener der Kirche, so wenig wie er sich nur auf eine Parteigruppe stützen oder, was in vielen Füllen dasselbe sein dürfte, sich von ihr beherrschen lassen kann. Der von dem semitischen Staatsrechtslehrer Schlesinger-Stahl aus der „Heiligen Allianz" heraus

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