Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1906)
- Article
- Die gesellschaftliche Stellung der Juden in Deutschland
- Date
- 1906-05-01
- Page
- 297 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316746-2336690--15113-2336768- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die gesellschaftliche Stellung der Juden in Deutschland. 297 nicht überall und für jeden Aufruf, für jede Veranstaltung von Konzerten, von Bazaren und Bällen, von Vergnügungsgelegenheiten jeder Art, die als Nebenzweck irgend ein wohltätiges Unternehmen angeben, auch die Unterschrift von Juden zur Verfügung stehen, wenn und weil christliche Unternehmer der geschilderten Art an der Spitze stehen. Ein wenig Zurückhaltung wäre in dieser Beziehung nicht nur angebracht, sondern geradezu heilsam. Das Bild, das von der gesellschaftlichen Stellung der Juden in Deutschland zu geben war, wäre unvollständig, wenn nicht auch schließlich der Ehrenämter Erwähnung geschähe, in denen Juden in Deutschland sich befinden. Ehrenämter sind in der Regel solche Aemter, die viel Arbeit machen und nichts ein bringen. Es sind Aemter, die von Staats- und von städtischen Behörden zu vergeben sind, oder deren Besetzung durch freie Wahl der Bevölkerung oder einzelner Klassen der Bevölkerung erfolgt. Und merkwürdig, hier sind Juden überall zu finden, namentlich wenn mit dem Amte kein Einkommen verbunden ist. Ist ein Gehalt dafür ausgesetzt, dann wird es nur sehr selten Juden verliehen. So gibt es keinen jüdischen Standesbeamten, obwohl zum Beispiel in Belgien schon im Jahre 1837 der protestantische König eines katholischen Volkes seinen neugeborenen Sohn durch einen jüdischen Standesbeamten registrieren ließ, ohne daß es dem Könige oder seinem Sohne oder dem Volke geschadet hätte. Dieselben Juden, die man in Deutschland nicht zu besoldeten Eisenbahndirektoren machte, ernennt man zu Mitgliedern des Eisenbahnrats. Zum Fabrikinspektoren macht man nur ausnahmsweise Juden, in die Vorstände der Berufsgenossenschasten wählt man sie; kein Jude wird in der Landesverwaltung angestellt, in den Provinziallandtag, in die Bezirksausschüsse wird ab und zu einmal einer berufen; ordentlicher Professor wird ein Jude nur, wenn er ein weißer Rabe ist, zu Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften werden Juden ernannt, in Ehrenämter bei wissenschaftlichen und Kunstinstituten werden sie berufen; die Zahl der unbesoldeten jüdischen Handelsrichter ist bekannt; zum Oberbürgermeister- oder Bürgermeisteramt gelangt kein Jude, besoldeter Stadtrat wird er äußerst selten, aber unbesoldeter Stadtrat kann er werden, ja er kann sogar als solcher — wie dies vorgekommen ist — Jahre hindurch den Oberbürgermeister