Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1906)
- Article
- Die gesellschaftliche Stellung der Juden in Deutschland
- Date
- 1906-05-01
- Page
- 296 (sequence 18)
- Language
- German
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296 Im deutschen Reich. Herr Schönstedt wendet sich an die Juden, Herr Schönstedt inseriert in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums". Vorsichtig setzt er aber seinem Ausrus hinzu, daß die Geberlisten von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, insoweit nicht gegenteilige Wünsche geäußert werden. Was wollt Ihr Juden? kann Herr Schönstedt sagen. Ist das nicht interkonsessionelle Wohltätigkeit? Ich, der ich Euch aus den Staatsämtern nach Kräften zurückgedrängt habe, ich ziehe Euch zu, ja ich suche Euch aus, wo ich Euer Geld brauche. Difficile est satiram non scribere. Nun soll natürlich nicht für uns Juden die Nutzanwendung daraus folgen, daß wir für Zwecke der Wohltätigkeitspflege nichts tun und geben sollen, wenn sie nicht für Juden sind. Im Gegenteil, für uns Juden bleibt es bei unserm alten, bewährtem Grundsatz: liebe deinen Nächsten wie dich selbst. An einem besonders eklatanten Beispiele sollte nur gezeigt werden, wohin wir in Deutschland steuern, welche gesellschaftliche Stellung selbst auf dem Gebiete der Wohltätigkeitspflege, das völlig frei von jedem Kamps und Streit bleiben müßte, man den Juden einräumen möchte. Es ist ja, Gott sei Dank, nicht immer und überall so. In vielen Städten arbeiten Juden und Christen gemeinsam für das Wohl der Bedrängten und Bedürftigen. Auch in Berlin besteht die, über die ganze große Stadt ausgedehnte Vereinigung der Wohlfahrtsbestrebungen in Berlin, in der Juden und Christen friedlich und freundlich zusammenarbeiten, und deren soziale Bedeutung nicht zum wenigsten darin zu finden ist, daß sie Christen und Juden in gemeinsamer Tätigkeit einander näher bringt. Ja es gibt noch eine ganze Reihe interkonfessioneller Stiftungen, die von Juden und auch von manchem Christen errichtet sind, bei deren Verwaltungen — wenigstens soweit sie unter der Leitung der Stadtverwaltungen stehen — Unterschiede konfessioneller Art nicht gemacht werden. Allerdings wird es auch hier zweckmäßig sein, auf der Wacht zu stehen, weil gar zu leicht die Absicht des wohltätigen Stifters in Vergessenheit gerät, und es wird sich bei Errichtung derartiger Stiftungen empfehlen, durch ausdrückliche Anordnung in der Satzung die Jnterkonsessionalität dauernd festzulegen und sicherzustellen. Immerhin ist gerade die Wohltätigkeitspflege ein Gebiet, auf dem der gesellschaftliche Ausgleich wohl leichter und schneller zustande kommen kann als anderwärts. Nur sollte