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Im deutschen Reich · 1906-04-01 · Heft 4 (April 1906) · p. 241

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 4 (April 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-04-01
Page
241 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Umschau. 241 fahrungen in antisemitischen Versammlungen vorbrachten, währte am 21. März dieser Austausch persönlicher Liebenswürdigkeiten im Deutschen Reichstage sechs Stunden, ohne die UeberZeugung der Mehrheit zu erschüttern, daß nur durch eine reichsgesetzliche Regelung des Vereinswesens die Versammlungsfreiheit gewährleistet werden könne. Die Erfahrungen, die der Abg. Liebermann von Sonnenberg in jener Reichstagssitzung gemacht hat, haben ihn nicht davon abgehalten, auch bei der zweiten Lesung des Etats die Eigenart Zu bekunden, die der Abg. Bebel als eine „Kosakennatur" und als „das Wesen eines Reaktionärs bezeichnete, wie es im Auslande kaum einen gebe." Als Bebel die - Masseuausweisungen der russischen Juden Zur Sprache brachte, warf sich Liebermann zum Verteidiger dieser Maßregel auf und verstieg sich dabei Zu der Behauptung, daß sie auch im Interesse der in Deutschland angesessenen Juden erfolge. Gegenüber der von russischen Zeitungen verbreiteten Nachricht, daß das Berliner Polizeipräsidium 7000 Russen ohne Angabe von Gründen ausgewiesen habe, hat es trotz der Lobpreisungen des Abg. Liebermann von Sonnenberg und der agrarisch-antisemitischen „Deutschen Tageszeitung" der Polizeipräsident von Borries für angezeigt erachtet mitzuteilen, daß zwar zurzeit in Berlin sich ungefähr 7000 unbemittelte oder wenig bemittelte, beschäftigungslose Russen befinden, von denen etwa 6500 Juden sind. Die Polizei habe damit rechnen müssen, daß diese Ausländer über kurz oder lang dem städtischen Armenwesen Zur Last fallen würden, aber doch nur wöchentlich etwa 50—60 Russen ausgewiesen, die dies durch gesetzwidriges Verhalten verschuldet hätten. Um bei der Ausweisung Härten nach Möglichkeit zu vermeiden, habe sich das Berliner Polizeipräsidium mit dem jüdischen Hilfskomitee in Verbindung gesetzt, das sich der Hoffnung hingibt, die Auswanderung der russischen Juden zu bewerkstelligen, wenn ihm hierzu eine längere Frist gelassen wird. Es sei aber als ein Gebot der Menschlichkeit Zu betrachten, daß man den Flüchtlingen, die infolge der russischen Barbarei ihr Vaterland verlassen müssen, es wenigstens ermöglicht, durch ehrliche Arbeit sich soviel Geldmittel zu erwerben, daß sie in dünnbevölkerte überseeische Gebiete weiter wandern können; das wäre ein Gebot der Menschlichkeit. Wie man aus den Kreisen

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