Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 4 (April 1906)
- Article
- Neue Blutlügen
- Date
- 1906-04-01
- Page
- 231 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Neue BluLlügem 231 dem Beuthener Leichenfund sich kein Ritualmord - Geschäft wachen ließ, griff die „Deutsche Hochwacht" auf den „czechischen" Kistenfund mit folgender neuen Variante zurück: „Für unsere Meldung von einer entsetzlichen Bluttat, die wir noch in keinem Blatte weiter gesunden haben, traf heute eine neue Bestätigung ein. Danach wäre in Posen am Bahnhofe eine Kiste von Beamten geöffnet worden, worin man einen 8—9jährigen Knaben fand, dem der Mund verstopft und ein Bein gebrochen war. Die Kiste war von einem Rabbiner in Breslau abgesandt und an einen Rabbiner in Bromberg adressiert! Ein Artillerie-Offizier, durch das eigentümliche Benehmen seines Hundes stutzig gemacht, habe die Oeffnung der Kiste verlangt. Der Stationsvorstand habe sich zuerst geweigert; aber der Offizier habe erklärt, er werde die Kosten und die eventuellen Folgen tragen. Der Knabe war chloroformiert: er ist von einem Arzte — welchem? — in Behandlung genommen. Was ist hier vorgegangen? und warum schweigt die Presse? Wir fordern mit Ungestüm, daß diese Behörden diesem Verbrechen diesmal endlich auf die Spur kommen!" Die Pyritzer Zeitschrift „Der Mittelstand", für welche fetzt ein Herr Theodor Weber verantwortlich zeichnet, die aber wohl nach wie vor das Organ des früheren Pastors und jetzigen Druckereidirektors Krösell ist, druckt obige Notiz wörtlich ab und fügt hinzu: „Auch wir werden die Sache scharf im Auge behalten." Die Herren Antisemiten können davon überzeugt sein, daß wir das Gleiche bereits getan und dabei von amtlicher Seite die Bestätigung erhalten haben, daß auf dem Posener Bahnhofe nichts vorgekommen sei, das zu einer solchen Erfindung hätte Anlaß geben können. Es war uns im voraus auch sicher, daß die Behörden ohne malitiöse Anregungen von antisemitischer Seite den Dingen auf den Grund gehen und die Wahrheit ermitteln würden. Vielleicht gelingt es ihnen dabei, auch den „Märchendichtern" das Handwerk zu legen, die beständig wenigstens mit dem Aermel den § 130 des Strafgesetzbuchs streifen, der nach einer Reichsgerichtsentscheidung auch dann Zutrifft, wenn nur eine Stimmung erzeugt wird, in der Bevölkerungsklassen zu Gewalttätigkeiten aufgereizt werden. Was sie tun, ist weit schlimmer als „Grober Unfug", und es ist unsagbar traurig,' daß ihnen