Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 4 (April 1906)
- Article
- Neue Blutlügen
- Date
- 1906-04-01
- Page
- 227 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316745-2336537--14986-2336614- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Neue Blutlugen. 227 aus alter Heidenzeit zahlreiche Reste gespenstigen Aberglaubens fortwuchern, die die Gemüter für Blutmärchen empfänglich machen. Als vor etwa einem Jahre in Mosch in in der Provinz Posen die Entdeckung gemacht wurde, es sei auf dem dortigen jüdischen Friedhofe das Grab des Kaufmanns Fl. geöffnet und der Kops von der Leiche getrennt und entwendet worden, stand man Zunächst entsetzt vor einem Rätsel. Durch einen Zufall entdeckte man lange nachher in einem Anwesen des Dorfes Baranowo den Kops und verschiedene andere menschliche Körperteile in einer Futterkiste, und man schenkte der Versicherung des abergläubischen Besitzers jenes Anwesens Glauben, er habe die Leichenteile deshalb in jene Kiste getan, weil dadurch seine Pferde vor Unglück bewahrt und gut gedeihen würden. So lange noch solche Jdeeen in den Köpfen spuken, werden die albernsten Ritualmordmärchen Glauben finden, auch wenn die Erfinder und Verbreiter die Stirn haben, immer wieder Unwahrheiten zu wiederholen, die längst öffentlich in überzeugendster Weise widerlegt sind. Das hat im österreichischen Parlamente wissentlich oder unwissentlich eine Anzahl antisemitischer Volksvertreter getan, als sie in der Sitzung vom 9. März d. I. behufs Verhütung einer Wiederaufnahme des Polna-Prozesses eine Interpellation einbrachten, in der behauptet wurde, die „Oesterreichischisraelitische Union habe nach dem Prozeß Hilsner ein vertrauliches Zirkular an die in Oesterreich lebenden Juden versandt, in dem mit Hinweis auf den anläßlich des Tantener Knabenmordprozesses angeblich aufgebrachten Fonds von zwei Millionen Beiträge erbeten wurden". Bei der Wiederholung dieser dem antisemitischen „Deutschen Volksblatt" entnommenen grundfalschen Behauptung haben die Interpellanten unbeachtet gelassen, daß sich dasselbe Antisemitenblatt s. Z. zum Abdruck einer Berichtigung des erwähnten Vereines gezwungen sah, welche mit den Worten schloß, „daß ein solcher Aufruf von der Oest.-isr. Union niemals beschlossen und an niemand versendet wurde". In der erwähnten Interpellation haben aber auch die Abgeordneten Sturm und Genossen sich nicht geschämt, im 29. Jahrhundert einen Prozeß aus dem Jahre 1475, in dem jüdischen Greisen und Frauen mit den grauenhaftesten Foltern unwahre Bekenntnisse erpreßt wurden, als Beweis für das Vorkommen von Ritualmorden hinzustellen. In einer Broschüre über den „Trienter-