Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 190 (sequence 2)
- Language
- German
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190 Iw deutschen Reich. munalkasse für das OrLsschulwesen sonst gewachten Aufwendungen und der Erleichterung, welche dem Kommunalschulwesen aus der Vereinigung der jüdischen Kinder in eine besondere jüdische Schule erwachsen sind, zu bemessen, und in Ermangelung einer gütlichen Vereinbarung von den Ministern der geistlichen usw. Angelegenheiten und des Innern festzusetzen ist. Auch im übrigen wurde beschlossen, es bei dem bisherigen Recht bewenden zu lassen, soweit es sich um die Erteilung von Religionsunterricht und die Anstellung von jüdischen Lehrkräften handelt. Nur in einer Beziehung ist man über den bisherigen Zustand fortgeschritten, indem man den Schulverbänden die Erlaubnis gegeben hat, auch wo es bisher nicht geschehen ist, für jüdischen Religionsunterricht zu sorgen. Schließlich ist eine Resolution angenommen worden, durch welche die Regierung aufgefordert wird, Mittel aufzuwenden, um die Beschaffung des jüdischen Religionsunterrichts den Synagogengemeinden dort zu erleichtern, wo solcher Unterricht in anderer Weise nicht beschafft werden kann. Nach unseren früheren Aufklärungen erfüllt der Beschluß bei weitem nicht die Wünsche, welche seitens der jüdischen Bevölkerung zu dem Schulgesetz gehegt und ausgesprochen worden sind. Man erwartete, daß bei Gelegenheit dieses Gesetzes auch die -Mehrheitsparteien im Gefühl der Billigkeit die jüdische Volksschule, Lehrer und Schüler, den christlichen Schulen, Lehrern und Schülern, gleichstellen würde. Wenn der ursprüngliche Regierungsvorschlag, der eine völlige Entrechtung der Juden auf dem Gebiete der Schule in sich geschlossen hatte, nicht Gesetz zu werden Aussicht hat, so ist das nur ein schwacher Trost. Wir halten noch jetzt an der Hoffnung fest, daß es gelingen wird, weitwe Verbesserungen in den Entwurf einzufügen. Anzuerkennen ist, daß die verschiedensten Parteien den uns berührenden Fragen mit Verständnis und gutem Willen gegenüüergetreten sind, so daß unsere ausgesprochene Hoffnung nicht ohne innere Begründung ist. Sonderbar erscheint es, daß immer noch von einer bestimmten Seite her als das einzige Interesse der jüdischen Bevölkerung an diesem Gesetz die Erhaltung der jüdischen Volksschulen bezeichnet wird. Der Verband der Deutschen Juden hat, wo es die Verhältnisse erfordern, die Erhaltung dieser jüdischen Volksschulen mit vollem Nachdrucke gewünscht. Aber da nur ein kleiner Bruchteil aller jüdischen