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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 187

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1906-03-01
Page
187 (sequence 15)
Language
German
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Umschau. 187 Dieser ehemalige Richter sagt über den Hilsner-Prozeß: „Wir stehen hier vor Verurteilungen, welche die gewichtigsten Bedenken wachrufen, und da muß man sich wohl die Frage vorlegen, ob Lie Bestimmungen unserer Strafprozeßforderung ausreichen, um der Wiederkehr solcher Fälle vorzubeugen, und wie das Verhalten unserer öffentlichen Funktionäre war, welche es ermöglichten, daß Verurteilungen auf der Grundlage von Indizien erfolgten, welche wahrlich nicht als eine beruhigende Grundlage für einen Schuldfpruch angesehen werden können. Möge die Justizverwaltung forstahren, an der Ausbildung, Kräftigung und Hebung unseres Richterstandes zu arbeiten, möge sie aus der papierenen Unabhängigkeit eine wirkliche Unabhängigkeit unserer Staatsrichter machen, möge sie unseren Richtern jenes Ansehen und jene Stellung verschaffen, welche sie beanspruchen können und wahrlich im ganzen und großen auch verdienen." 24 österreichische Volksvertreter naben am 13. Februar im österreichischen Reichsrat an den Justizminister Dr. Klein die Anfrage gerichtet, „ob derselbe geneigt ist, eine gründliche und völlig objektive Ueberprüsung aller Strafakten in den Strafprozessen gegen Leopold Hilsner und wegen Verschwindens der Marie Klima und sohin im Wege der k. k. Staatsanwaltschaft eine Revision dieser Strafprozesse ehestens Zu verfügen und durchführen zu lassen." In dieser Interpellation wurde dem derzeitigen Zweiten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Justizminister Du. von Ruber der Vorwurf gemacht, daß er schwere, gegen seine beschworene Amtspflicht gerichtete Beschuldigungen völlig ignoriert r-abe. Der antisemitische Heißsporn Ernest Schneider hat am 5. November 1904 öffentlich erklärt, man verfolge ihn nur deshalb, weil er es dem Justizminister Ruber unmöglich gemacht nabe, den Polnaer Ritualmord totzuschweigen. Der zweite Präsident des Obersten österreichischen Gerichtshofes wird sich deshalb darüber ausweisen müssen, wie weit er sich von dem Terrorismus eines antisemitischen Hetzers hat beeinflussen lassen. Wenn solchem Treiben Einhalt getan wird, dürfte dies für die Zukunft ebenso wertvoll sein, wie die Befreiung des anscheinend unschuldig verurteilten Hilsners. Wenn man sich der Justizkomödie erinnert, die sich in Rußland rach der Judenverfolgung in Kischinew abspielte, dann wird man

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