Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 185 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316744--14912-2336483- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Umschau. 185 semitische Demonstration kennzeichne. Der Abg. Keruth erinnerte auch daran, daß der Minister Schelling es ausdrücklich als eine Pflicht der christlichen Referendare bezeichnet hatte, auch außeramtlich den jüdischen Referendaren gegenüber ein kollegiales Verhalten an den Tag zu legen. Den Landgerichtsrat Hoffmann dürfte aber schwerer als die noch schwebende Untersuchung, die Erklärung des neuen Justizministers getroffen haben, durch die das gesamte Vorkommnis öffentlich als ein taktloses und als ein Verstoß gegen den vornehmen Ton bezeichnet wurde, der in richterlichen Kreisen ausrecht erhalten werden müsse. Mit dem vornehmen Ton allein wird es in den richterlichen Kreisen jedoch nicht abgetan sein, wenn in der Mehrheit des deutschen Volkes das notwendige Vertrauen zur Rechtspflege aufrechterhalten und befestigt werden soll. Ein Mitglied der freisinnigen Volkspartei hat bei der Beratung des Reichsjustizetats im deutschen Reichstage dieser Empfindung den treffendsten Ausdruck mit den Worten gegeben: „Wir wollen zwar, daß die Justitia die Binde vor ihren Augen behält, aber nicht, daß auch die Männer, die sie ausüben, eine Binde vor den Augen haben, statt frei in das moderne Leben hineinzublicken; denn wir glauben, daß nur so das Fundament des Staates am besten gesichert werden kann." Nicht unerwähnt mag es bleiben, daß der Staatssekretär Di*. Nieberding auf alle in jener Verhandlung zur Besprechung gelangten Anregungen bezüglich der Rechtspflege reagierte, aber das von freisinniger Seite ausgedrückte lebhafte Bedauern darüber, daß bei der Auswahl der Schöffen die Juden fast durchweg von diesem Amte ausgeschlossen scheinen, mit beredtem Stillschweigen überging. Trotzdem wurden in der Reichstagsdebatte Zablreiche Klagen über die Schöffengerichte laut und von sozialdemokratischer Seite mit einer solchen Schürfe, daß verschiedene Ordnungsrufe erfolgten. Daß selbst der antisemitische Abg. Bruhn in die Klagen über die Rechtspflege einstimmte, kennzeichnet die eigentümliche Situation, die dadurch kaum behaglicher wurde, daß der freisinnige Abg. Müller-Meiningen einzelne drakonische Urteile wegen krimineller Lappalien mit „lächerlich geringen Urteilen gegen hochstehende Persönlichkeiten" verglich und schließlich von dem milden Urteile über den russischen Fürsten