Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 184 (sequence 12)
- Language
- German
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184 Im deutschen Reich. Offiziere" genau so denken, wie über apolitische Pastoren!" Je kühner die Reaktionäre sich hervorwagen, desto besser ist dies für die Sache derer, die eine Klärung und Gesundung der Verhältnisse in Deutschland ersehnen; denn nur dadurch können die maßgebenden Kreise gezwungen werden, Farbe zu bekennen und sich selbst von einer politischen Bevormundung frei zu machen, die mit dem antisemitischen Terrorismus eng zusammenhängt. Der neue Justizminister Dr. Beseler ist durch den unter den konservativen Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhauses spukenden Antisemitismus nun veranlaßt worden, seine korrekte Erklärung in der Budgetkommission über den christlichen Referendar-Verein in Breslau Zu wiederholen, der bei einem Feste das famose antisemitische Lied des Landgerichtsrats Hoffmann gesungen hatte. Der konservative Abgeordnete Strosser, welcher das Vorgehen gegen den Dichter und den mit einer Warnung bestraften Vorsitzenden des Referendar-Vereins tadelte, legte großes- Gewicht auf den Vertrauensmißbrauch, durch den das Lied in die Oeffentlichkeit gekommen war, und erblickte lächerlicherweise darin einen mildernden Umstand, daß sich Landgerichtsrat Hoffmann durch die Rettung eines Juden die Rettungsmedaille verdient habe. Der Minister erwiderte, man wisse doch wohl, was ein Ausschluß der Oeffentlichkeit bei derartigen Festen bedeute, und daß einige Exemplare des Liedes, das der Vorsitzende anfänglich singen zu lassen Bedenken getragen hatte, aus der Festtafel Liegen geblieben waren. Uebrigens werde Hoffmann vor der Rettung das religiöse Bekenntnis des Geretteten nicht gekannt haben. Der Abg. Strosser erinnerte daran, daß im Jahre 1891 in Hildesheim eine Tischgesellschaft von Referendaren einen jüdischen Referendar ausgeschlossen hatte und deshalb die Mitglieder dieser Gesellschaft von dem Minister Schelling versetzt wurden. Bei der parlamentarischen Besprechung dieses Falles habe aber selbst Munckel gesagt, daß kein Beamter gehindert werden könne, sich seinen gesellschaftlichen Umgang nach Belieben zu'wählen. Strosser unterließ aber dabei, was ihm der Abgeordnete Keruth (Frs. Vpt.) nachher mit Recht vorwars, die Ausführungen Munckels vollständig wiederzugeben, durch die er jede Handlung verurteilte, die sich als eine anti-