Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- Voltaire und die Juden
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 168 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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168 Im deutschen Reich. Als Hirsche! sich erbot, das Vorhandensein der Steuerschein- Konvention Zu beschwören, lehnte Voltaire den Eid ab, da „der Jude" ihn nach den Gesetzen nicht leisten durfte. Aber er könnte ihn ja auch gar nicht leisten, da die Existenz der Konvention nicht dargetan werden könne. Später gestand er selbst sie zu; sie habe sich aber auf Pelzwaren bezogen: Voltaire, hätte wahrlich den Schein nicht beseitigt, wenn er durch ihn hätte entlastet werden können! Und es ist ganz zweifellos, daß er einen Meineid geleistet hat, indem er in diesem Sinne schwor. — Er beklagte sich beim König, daß Hirschel durch mächtige Gönner die Richter beeinflusse; und doch war er es, der selbst mehrfach auf die Richter direkt oder durch ihm nahestehende Persönlichkeiten einzuwirken versucht hat. — Er leugnete lange, daß eine Taxierung der in Rede stehenden Juwelen durch den Juwelenhändler Reclam geschehen sei; auch das wußte er zugestehen, machte dabei aber die Einschränkung, sie sei schlecht, zugunsten Hirschels, vorgenommen worden. Ja, er geht soweit, zu behaupten, „daß der Jude den Herrn Reclam .... betrogen habe, .... indem er durch Tinois" (d. i. Voltaires Diener!) „ihm nicht habe sagen lassen, daß sie nach innerlichem Werte sollten geschätzt werden." Und Voltaire hat seinen Diener selbst Zu Reclam geschickt! So steht es um die Aufrichtigkeit dieses Prozeßgegners, der bis zum Ende den Betrogenen spielte und sich glücklich nennen wollte, daß er den habgierigen Zettelungen mit schwerster Mühe entgehen konnte! Bei alledem ist ihm die Fälschung von Schriftstücken durchaus zuzutrauen. Aber selbst wenn er sie nicht durch Hinzufügung der betr. Stellen begangen hätte, dann müssen wir fest überzeugt sein, daß sie in der Auslegung begangen ist: Hirschel hat in gutem Glauben die Beschuldigung aufrecht erhalten, da er ein Darlehen von Voltaire keinesfalls empfangen hat. Wunderbar muß es jedenfalls bleiben, daß in demschließlichen Ausgange des Prozesses weder hierauf noch auf sonst einen Punkt eingegangen wurde, der Voltaire hätte blosstellen können. Hirschel wurde verurteilt, die Wechsel herauszugeben; das aber hatte er schon vorher ausdrücklich und wiederholt zugestanden; nur wußte er ihre Ankunft aus Paris abwarten. lieber die strittigen Juwelen, deren Bezahlung Hirschel forderte, kam es zu einer diesem günstigen Einigung. Voltaire mußte schwören, daß ein Steuerscheinhandel nicht abgeschlossen sei, und daß die fraglichen Scheine keinerlei Fälschung enthielten. Jenes