Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- Voltaire und die Juden
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 167 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Voltaire und die Juden. 167 Voltaire „sich . . . selbst dadurch aus einem so großen Philosophen und berühmten Poeten Zu einem Pelzwerkkrämer und Kürschner" mache. Unentwegt aber blieb dieser bei seiner unschuldigen Darstellung. — Dann ließ er plötzlich die von Hirsche! Unterzeichneten Scheine vom 19. und 24. Dezember auftauchen; da fand sich in dem einen der Anfang: xour payemsut äs 3000 U. pur moy dus, in dem andern standen die Worte: sn xuysmsnt äs trois mil eens, qull ine deyoit. Best er konnte sein Recht nicht erwiesen werden! Hirschel war ihm 3000 Thlr. schuldig! — Aber Hirschel erklärte beides für Fälschungen. Bei dem ersten Scheine erkannte er anfänglich nicht einmal die Unterschrift als die seinige an; sie gestand er später zu, beharrte aber daraus, daß der wichtige Anfangssatz später herübergeschrieben sei. Ebenso soll nach seinen Erklärungen im Scheine vom 24. Dezember ein wesentlicher Teil später hinzugefügt fein. Diese Anschuldigung Hirschels ist nach den Akten von den Richtern ganz übergangen worden; es sollte ein Urteil der sachverständigen Schreibmeister gehört werden, doch ist ein solches nicht mehr vorhanden, vielleicht auch niemals abgegeben worden, da im weiteren Prozesse die Frage nicht mehr besprochen wird. Zu einem bestimmten Urteil können auch wir heute nicht kommen, da die Scheine im Originale verloren gegangen sind und nur ein Faksimile von ihnen vorliegt/. Unserer Meinung nach scheinen der Verlauf des Streites und die Charakterzüge der Gegner wohl für die Behauptung Hirschels zu sprechen. Mangold, der Herausgeber der Akten, entscheidet allerdings in seiner Einleitung anders. Er nimmt Voltaire's Beweisführung auf, der es für undenkbar erklärt, daß Hirschel ein nur auf dem unteren Drittel beschriebenes Blatt unterschrieben habe. Demgegenüber liegt immer noch die Möglichkeit vor, daß er in irgend einer Form in eine Falle geraten sei; z.'B. so, daß ihm ein in der Mitte gefaltetes Blatt vorgelegt wurde. Auch kann der Beweis nicht genügen, da die inneren Widersprüche, die Hirschel angegeben hatte, nicht vorhanden, die äußeren Kennzeichen nicht mehr festzustellen seien; den gleichen Nachweis würden, wenn er angegangen wäre. Leide Parteien, jede in ihrem Sinne, geführt haben. Für die Fälschung können dagegen noch manche Momente angeführt werden: das späte Beibringen der doch überaus wichtigen, weil durchaus beweiskräftigen Schriftstücke, und nicht zum wenigsten das ganze fälscherische Vorgehen Voltaire's.