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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 161

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
161 (sequence 12)
Language
German
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Blutenlese. 161 verhält sich Zu dem vorenthaltenen Recht wie etwas ganz Fremdes, Zufälliges und kann vernünftiger Weise nicht als Bedingung der Erwerbung desselben gedacht werden. Anders verhalt es sich mit anderen Bedingungen, an welche die Gesetze der meisten Staaten — wir wollen nicht untersuchen, ob mit Recht oder Unrecht — die Ausübung gewisser politischer Rechte knüpfen, z. B. mit der eines gewissen Vermögens. Dieses kann durch Fleiß, Krastanstrengung und Fähigkeit erworben, muß in den meisten Fällen durch diese erhalten werden, gibt also allerdings einen im Ganzen richtigen, wenn auch in einzelnen Füllen trügerischen Maßstab der individuellen Tüchtigkeit. Der Glaube hingegen, wenn er nicht von selbst kommt, was der Beteiligte durch sein Zutun nicht zu bewirken vermag, kann nicht anders erworben werden, als durch Unredlichkeit. Ich kann die Betrachtungen über die „Kammerverhandlungen in Baden" nicht enden, ohne mit rühmender Freude Zweier Volksvertreter zu erwähnen, der Abgeordneten Speperer und Grimm, der einzigen, die sich ohne weiteres für sofortige unbedingte Emanzipation in der Badischen Kammer ausgesprochen haben. Ihre Reden atmen ein tiefes Rechtsgefühl, wahren Freiheitssinn, der seine Ueberzeugung eben so mutig einem tobenden Haufen wie einem drohenden Despoten gegenüber zu verfechten wissen würde. Dasselbe Lob gebührt zur Hälfte auch dem Abgeordneten Mittermaier, der in der ersten Hälfte seiner Rede die Gerechtigkeit des Anspruches der Juden und die Grundsätze, aus die er sich stützt, in beredten Worten entwickelt. Erst in der zweiten Hälfte bringt er — was selbst gegen die Regeln der prozessualischen Schriftfassung streitet — die üblichen dilatorischen Einreden vor, weshalb man sich aus die Befriedigung des gerechtesten Anspruchs für setzt nicht einlassen könne. Den Uebergang bildet er mit den Worten: „dieses ist die eine Seite, nämlich die Stimme der Menschlichkeit und der Zivilisation. Nun gibt es aber noch eine andere Stimme, nämlich die Stimme der Klugheit und Vorsicht." Wir vermissen bei dieser scheinbar so reichhaltigen vierstimmigen Einteilung dennoch eine fünfte Stimme, die der Gerechtigkeit: aber diese konnte freilich weder mit dem einen noch mit dem anderen Stimmenpaar ohne die schneidendste Dissonanz in einen Gegensatz gesetzt werden. Ueberhaupt mag es wohl für das Gewissen eines Gesetzgebers ein

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