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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 160

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
160 (sequence 11)
Language
German
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160 Im deutschen Reich. Treiben oft hemmend und störend beengen, manchmal selbst feindlich berühren, — gleich Brüdern, die über die Erbschaft des Vaters, der im Grabe ruht, sich befehden, — daß dieselben Kräfte, von der Liebe zum Vaterlande geleitet, in inniger Vereinigung, gleich Brüdern, die für die lebende Mutter arbeiten, nach einem Ziele streben. Von diesem Standpunkte aus gesehen, erscheint die Versagung der Befriedigung unserer Ansprüche mir oft als etwas ganz Unbegreifliches, Undenkbares. Guter Gott! was verlangen wir denn so Großes, wenn wir gleiches Recht in Anspruch nehmen? Etwa ein Geschenk? eine Gnade? eine Gabe, die wir nicht erwidern? einen Lohn ohne Arbeit? Wird denn nicht, wenn uns das Recht erst gegeben ist, jeder Einzelne von uns um jeden Lohn, um jede Gabe arbeiten müssen, wie sich's gebührt? Bieten wir nicht unsere ganze Kraft samt unserem Blute, wenn das Vaterland dessen bedarf, gleich jedem anderen Bürger, als den Preis des Rechtes dar, daß man uns gleich Bettlern zurückweisen könnte? Bedarf denn die Gesellschaft, bedarf der Staat nicht der Kräfte, die sich ihnen darbieten, eben so gut, wie diese Kräfte ihrer bedürfen? Warum, wenn sich ein Gedanke der Nationalität der Gleichstellung der Juden entgegensetzte, sind die Juden in Holland, einem kleinen, aber gerade durch den Patriotismus seiner Bewohner ausgezeichneten Lande gleichgestellt, ohne daß ihnen ihre christlichen Landsleute diese Stellung beneiden, obgleich sie der Masse nach an Bildung und Aufklärung den deutschen Juden nachstehen? Warum loben die holländischen Zeitungen den durch freiwillige Kriegsdienste wie durch Geldopser bewiesenen Patriotismus der Juden, und freuen sich dabei der segensreichen Folgen der rechtlichen Gleichheit? Laßt doch einmal so einen deutschen Professor, der seine deutsche Nationalität aus dem Nibelungenliede und aus der Germania des Taeitus herausgelesen hat, einem jener holländischen Soldaten beweisen, der an seiner Seite für die Sache des Vaterlandes kämpfende und fallende Jude sei nicht sein Landsmann und gehöre nicht dem Vaterlande an, für das er sein Blut vergießt! Der Umstand, ob einer dieser oder jener Konfession äußerlich angehört, wird zunächst durch die Geburt, nicht durch die besondere Ansicht bestimmt: denn der Wechsel der Religion gehört unter allen Konfessionen zu den seltensten Ausnahmen. Die Ansicht selber aber, die zu einer Religionsveränderung führt.

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