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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 159

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
159 (sequence 10)
Language
German
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Blutenlese. 159 (Seite 170.) Es gibt keine andere Würdigkeit zum Rechte, als die allgemeine Rechtsfähigkeit des Menschen, die nur durch Verbrechen verwirkt werden kann; die besondere Würdigkeit des einzelnen bestimmt seinen Lohn, seine Würde, nicht das Recht, sich um diese Würde zu bewerben. Wer uns das aber bestreitet, der raubt uns einen Teil unserer natürlichen Rechtsfähigkeit ebenso gut, wie er sie uns ganz rauben würde, wenn er uns zu Sklaven machte, und, gleich, wie die Sklaverei kein geringeres Unrecht ist, wenn sie zufällig an dem niedrigsten der Menschen, als wenn sie an einem Antisthenes verübt ward, so steht auch zu dem uns zugesügten Unrecht unsere Würdigkeit oder Unwürdigkeit in keinerlei Beziehung. Gäbe es aber eine Unwürdigkeit, wodurch die natürliche Rechtsfähigkeit gefährdet, so würde sie gewiß nicht sowohl bei denen, die ein Recht noch nie besessen, die sich weder dessen würdig zeigen, noch es durch Mut und Kraft hatten verteidigen können, stattfinden, als bei denen, die im Besitze desselben zu feige gewesen waren, um es zu verteidigen: das hätte billig eine Kammer bedenken sollen, die die Teilnahme an den Rechten der Verfassung den Juden wegen mangelnder Würdigkeit verweigern zu können vorgab, während sie die volle Verwirklichung und die Wiederherstellung einer verletzten Bestimmung jener Verfassung im Namen eines Volkes in Anspruch nahm, welches jene Verletzung stillschweigend geduldet, und durch die Wahlen, die es sich aufnötigen ließ, selbst dazu mitgewirkt hatte.- Wollte Gott, es erblühte auf dem Boden des gesamten Deutschlands ein wahrhaft lebendiges vaterländisches Streben, das sich kund tut in dem gemeinsamen Wirken und Schaffen im Sinne eines alle Seelen durchdringenden Gedankens der Freiheit und des Gemeinwohls; dann würde auch uns bald geholfen sein; dann würde man nicht lange mehr mit uns markten um das bischen Recht, für uns so unendlich viel, so unendlich geringe für die, die es gewähren sollen! Wenn das Vaterland der Kräfte seiner Söhne bedarf, warum sollte es dann die nicht annehmen, die sich ihm darbieten, ohne mehr zu verlangen, als daß es sich ihrer, so wie der anderen, bediene? Das ist eben die schönste erhebende Seite der Vaterlandsliebe, des Strebens für das Gemeinwohl, daß dieselben Kräfte, die sich sonst in ihrem selbstsüchtigen

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