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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 155

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
155 (sequence 6)
Language
German
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Blütenlese. 1-55 als Schildwache hingestellt vor die Tore der Zünfte, vor die Eingänge zu jeder Laufbahn des bürgerlichen Lebens, die sie uns versperren kann; ein Bekenntnis ist das Passierwort, welches gefordert wird, und wenn auch zehn bereit sind, es zu geben, so frohlockt sie doch über den elften, der gewissenhaft zurückweicht, die traurige Notwendigkeit bedauernd, die ihr die Zurückweisung jener andern nicht mehr gestattet! So wird das Höchste und Göttlichste im Menschen tagtäglich offen gehöhnt und mit Füßen getreten. — (Seite 155.) Ich möchte alle Sprachforscher uud alle Statistiker ausfordern, aus dem Gebrauch, den unsere Gegner von dem Worte „Schacher" zu machen pflegen, einen klaren, bestimmten Begriff festzustellen, der nicht blos ein treffliches Schlagwort für Schimpfreden, sondern ein brauchbares Material für den Gesetzgeber abgeben könne. Bald bezeichnen sie damit absolut unredliche, verbotene, wucherartige Geschäfte, bald den dürftigen Kleinhandel, der an sich erlaubt nnd unschädlich, doch von vielen für unnütz und überflüssig gehalten wird, so daß sie meinen, er müsse von Staats wegen möglichst gehemmt werden, bald aber auch, insofern er von Juden betrieben wird, allen und jeden, auch den redlichsten und unentbehrlichsten Handel, ungefähr aus die Weife, wie man einen Geistlichen einen Pfaffen nennt, wenn man den Stand verächtlich machen will. In diesem Labyrinth gibt es nur einen Faden, der den Beobachter wie den Gesetzgeber zu leiten imstande ist, nur ein untrügliches Kriterium, an welchem wir erkennen können, wer es redlich meint, wer nur das Gute fördern und dem Nebel steuern, oder wer im Trüben fischen will und für verborgene Absichten einen Deckmantel sucht — das ist das Recht, das gleiche unparteiische Recht, das die Person nicht kennt, das über den Irrungen und den Interessen der Menschen erhaben schwebt, mit einer Wage wägt und mit einem Schwert richtet! Wir sind sehr weit davon entfernt, in irgend einem hierher gehörigen Punkte die Milde und Nachsicht der Gesetzgebung in Anspruch zu nehmen; wir wünschen vielmehr, daß die höchste Strenge in den Gesetzen über den Verkehr und in ihrer Vollziehung vorherrsche. Aber das verlangen wir und werden wir nie aufhören zu verlangen im Namen des heiligsten Grundsatzes der Gerechtigkeit, daß das Gesetz den Tatbestand dessen, was es schlechthin verbietet oder was es zu verhindern strebt ohne Beziehung aus die Person und den Glauben

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