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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 154

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
154 (sequence 5)
Language
German
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154 Im deutschen Reich. Gesetz geschaffen ist und von denen der Staatshoheit, als Vollzieherin des Gesetzes, aufrecht erhalten wird. Das Gesetz erteilt nur einen gleichen Schutz für alle und legt dafür allen gleiche Lasten auf, die zu seiner Erhaltung nötig sind; es verhauert seinen Schutz nicht an einzelne gegen ein jährliches Mietgeld dem Piraten gleich, der sich die Enthaltung von Gewalt und Raub durch einen Tribut bezahlen läßt. Der Judenschutz ist nie ein Akt des Gesetzes, nie ein Akt der Staatsgewalt in ihrem wahren Sinne, als lebendigen Organs des Gesetzes gewesen; er ist nur da eingetreten, wo die Macht des Gesetzes nicht ausreichte; seine Verleihung ist immer ein Monopol, ein Privilegium, ein Regal gewesen; er ist nie wie der Schutz der Gesetze im Sinne des öffentlichen Vorteils oder zugunsten derer, die er schützen sollte, sondern immer lediglich als ein einträgliches Privatrecht zum größtmöglichen Vorteile des Verleihers — als ein Wucher mit den heiligsten Rechten des Menschen und des Staatsangehörigen — geübt worden. — (Seite 125.) Es scheint mir, daß die vollständigsten Materialien zu einem Gesetz, wie es sein sollte, sich in dem Gewissen jedes Ehrenmannes finden; sie liegen in dem einfachen Grundsätze, daß jede Verschiedenheit der Rechte, die an Verschiedenheit der Bekenntnisse geknüpft ist, jeder rechtliche Nachteil, der den Glauben trifft, jeder Vorteil, der dem Glaubenswechsel dargeboten wird, ein schnödes Unrecht und eine Unsittlichkeit ist, und von diesem Standpunkte aus läßt sich ein treffliches Gesetz, das nichts als die Worte zu enthalten braucht: „der Erfüllung gleicher Pflichten soll bei allen Staatsangehörigen, ohne Unterschied der Religion, die Gleichheit der Rechte entsprechen," in wenigen Stunden beraten und vollenden. Rießer: Ueber die badischen Kammerverhandlungen. (Seite 144.) Jene neidische Gesinnung, machtlos in den übrigen Beziehungen des bürgerlichen Lebens, ist mächtig und einflußreich den Juden gegenüber; sie macht sich geltend in den Beschränkungen aller Art, die uns hier oder dort hemmen; sie legt sich als einen neuen Sinn den alten sinnlos und unbegreiflich gewordenen Bestimmungen unter, die einst der alle Verhältnisse des Lebens durchdringende Fanatismus geschaffen; sie macht das Gesetz zum Werkzeuge ihres Eigennutzes, sie zieht die Religion in das Gebiet ihrer niedrigen Absichten herab. Ohne Scheu vor der Entweihung des Heiligsten hat sie den Glauben

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