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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 153

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
153 (sequence 4)
Language
German
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Blutenlese. 153 Gesetzgebung. So wäre eine Verfassung, die nicht darauf gebaut ist, ein politisches Unding." Aus den Betrachtungen Rießers über die badischen Kamrneruerhandlungen. (Seite 43.) Alle Ausschließungen ohne Ausnahme, die die Gesetze über die Bekenner einer Religion verhängen, beruhen ihrem historischen und logischen Grunde nach lediglich aus der Meinung, daß der Glaube an den positiven Inhalt des herrschenden Glaubens zur Ausübung des vorenthaltenen Rechts erforderlich sei; jeder Versuch, sie anderweitig zu begründen, ist der Geschichte, der Wahrheit, der Vernunft, der Redlichkeit Zuwider. — (Seite 87.) Durch die Emanzipation der Juden soll ein Unrecht, das durch Jahrhunderte gegolten, wieder gutgemacht, ein unsittliches, für Religion und Moral verderbliches Verhältnis soll zerstört, das Werk des Fanatismus soll niedergerissen, und das Erzeugnis einer reineren Gesinnung an die Stelle gesetzt werden. Damit aber dieses geschehe, ist es nötig, daß der Unterdrücker sein Unrecht einsehe, daß er bekenne, daß er eine Schuld zu sühnen, daß er einen schnöden Mißbrauch der Gewalt wieder gut zu machen hat. Aus den Betrachtungen Rießers über die Lage der galizischen Juden. (Seite 89.) Haß, Vorurteil, Eigennutz bilden eine feste Vereinigung, um sich jedem Fortschritt zum Besseren entgegenzustemmen. Es ist dies der immer sich wiederholende Widerstand der Finsternis gegen das Licht, der Lüge gegen die Wahrheit, der Dummheit gegen die Bildung: der Sieg ist nicht Zweifelhaft, die Menschheit geht nicht rückwärts, der Fortschritt läßt sich wohl verzögern, aber nicht mehr hemmen. Rießer: Ueber das Verhältnis der Juden in Hannover. (Seite 98.) Der Judenschutz ist seinem Wesen nach ein Schutz, den die Gewalt eines Mächtigen gegen die Gewalt aller erteilt; Anarchie und Rechtlosigkeit sind seine notwendigen Korrelate und Voraussetzungen; mit ihnen muß er stehen und fallen. Es gehört ein beispielloses Verkennen alles Rechts und aller Geschichte dazu, um sich aus dem Schutzverhältnis der Juden, ein sogenanntes Schutzbürgerrecht im Gegensatz zum Staatsbürgerrecht zu konstruieren, das vom

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