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Im deutschen Reich · 1906-03-01 · Heft 3 (März 1906) · p. 152

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 3 (März 1906)
Article
Blütenlese
Date
1906-03-01
Page
152 (sequence 3)
Language
German
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152 Im deutschen Reich. den Anteil an den Staatsbürger-rechten in geringerem Umfange gewähren, so forderte Zum mindestens die Konsequenz, daß man ihm auch weniger Lasten aufbürde. — Der Staat handelt nur zu seinem Vorteile, wenn er den Anforderungen der Gerechtigkeit in Bezug auf die Gleichstellung der Juden Gehör gibt; er wahrt sein Interesse damit; Staatsklugheit rät ihm dazu. Denn abgesehen davon, daß der Staat durch Unterlassung dieses Aktes sich eine schreiende Ungerechtigkeit Zu schulden kommen läßt, was eine nachteilige Meinung von ihm hervorbringt, so führt er dadurch auf indirektem Wege die höchste Jmmoralität im Staate herbei. Denn während von der einen Seite das Bekenntnis einer geoffenbarten Religion als die innere Bürgschaft dargestellt wird, welche allein das Verhältnis des Bürgers im Staate begründet, wird von der andern Seite der Uebertritt Zur herrschenden Religion durch Anwendung von allen Arten indirekter Zwangsmittel dringend anempfohlen als eine bequemere Form, wo man weder einen Glauben ablegt noch annimmt, sondern nur eine Spekulation macht. Der Staat als Proselptenmacher auftretend, belohnt den Meineid mit Rechten und Würden, und zum stafenden Richter über Gewissen sich aufwerfend, belegt er treues Festhalten an Grundsätzen innerer Ueberzeugung mit politischen Nachteilen." Im Verlaufe der Ausschuß-Beratung sagte Abg. Lang: „Oft schon hörte ich unsere Verfassung einem Baum vergleichen. Ich muß gestehen, daß dieses Bild für mich als praktischen Oekonomen ungemein viel Anziehendes hat. Ich denke mir unsere Konstitution als einen kräftigen Baum mir weit verbreiteten Zweigen voll der schönsten Früchte. Aber eine Zahlreiche Klasse voll Menschen sehe ich ausgeschlossen vom Genüsse dieser Früchte, während alle anderen sich im Schatten des Baumes erquicken,- und diese Klasse sind die Israeliten des Königsreichs. Unglaublich ist es und doch wahr; eine Zahl von 50 000 Staatsbürgern besitzt den Genuß der Rechte, welche unsere Verfassung garantiert, entweder gar nicht oder nur in sehr beschränktem Maße. Niemand wird aber behaupten wollen, die Israeliten seien nicht Staatsbürger, da sie Eingeborene sind und alle Pflichten in demselben Maße erfüllen wie jeder christliche Staatsbürger. Gleichen Pflichten entsprechen auch gleiche Rechte; dies ist ein unumstößlicher Satz der Gerechtigkeit und ist das Fundament jeder

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