Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- Gabriel Rießer
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 138 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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IBS Im deutschen Reich. Moral Hohnspricht, der die entschiedene Tendenz hat, Rechtlichkeit und Wahrheit nicht minder, als Glaube und Gottesfurcht zum hohlen Wort zu machen. Wenn der Teufel ein System der Gesetzgebung zu erfinden gehabt hätte, darauf berechnet, die Menschen Zu demoralisieren und eine freche Frivolität zum herrschenden Geist zu machen, die Gott wie die Wahrheit, den Glauben wie das Recht höhnt und das Heiligste mit Füßen tritt, er hätte fürwahr für unsere Tage kein passenderes erfinden können, als das der bürgerlichen Unfähigkeit des Glaubens wegen. Während von der einen Seite das Bekenntnis der geoffenbarten Religion als die innere Bürgschaft dargestellt wird, die dem Staate seine wahre Bedeutung gibt, die das Verhältnis des Bürgers zum Staate begründet, wird von der anderen der Uebertritt zur herrschenden Religion dringend anempfohlen, als eine bequeme Form, bei der man weder einen Glauben ablegt noch annimmt, bei der man nichts verehrt, als die Vorteile, die der neue Glaube gewährt, nichts bekennt als den aufrichtigen Wunsch, dieser Vorteile Leilhaft zu werden, nichts anbetet als den Götzen der Selbstsucht. Während die Heiligkeit des auf den Glauben an eine geoffenbarte Religion gegründeten Eides noch als die unentbehrliche Bürgschaft für Treue und Glauben, als das letzte ernsteste Mittel gilt, das dem Gesetze zur Erforschung der Wahrheit zu Gebote steht, so bürgt nichts dafür, daß nicht jener Eid der Eide, daß nicht das Bekenntnis dessen, bei dem alle Eide geschworen werden, als ein offenkundiger Meineid vor den Augen aller Welt des Vorteils wegen abgelegt und dieser Meineid vom Staate mit Rechten und mit Würden belohnt werde. Lassen wir die Frage der Religion ganz bei Seite, fragen wir die Grundsätze der Ehre und unseres Gewissens, ob es uns erlaubt ist, die Sache einer unterdrückten, schwachen Minderzahl, zu der uns die Natur gesellt hat, zu verlassend Sind jene großen Glaubenslehren unseres Jahrhunderts, die Lehren von der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, von dem angeborenen Rechte aller Menschen auf menschliche Behandlung, auf Freiheit, auf unbeschränkten Gebrauch und ungehemmte Entwicklung aller sittlichen und geistigen Kräfte, sind sie etwa erfunden, um uns der Pflichten gegen die zu entbinden, die uns am nächsten stehen?