Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 3 (März 1906)
- Article
- Gabriel Rießer
- Date
- 1906-03-01
- Page
- 135 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316740-2316744-2336372--14846-2336433- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Gabriel Metzer. 185 Gelehrten, die sich der Religion als Vorwand bedient, um ein Talent, das sie nicht auskommen lassen möchte, aus ihrer Mitte auszuschließen, verdient unsere höchste Verachtung." So hatte das Judentum in Rießer seinen Anwalt gesunden. Mit der ganzen Macht seines Geistes, der ganzen Gewalt seines zündenden Wortes aus empörtem sittlichen Empfinden für das Recht und für die Ehre seiner Glaubensbrüder einzutreten, das war fortan die Aufgabe, der er sein Leben weihte. Um die ganze Kühnheit dieses Beginnens zu ermessen, ziehen wir nur einmal einen Querschnitt durch den rechtlichen Zustand der Juden in den einzelnen deutschen Staaten am Ende der zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. In ganz Deutschland darf ein Jude Arzt werden. Nirgends trägt man Bedenken, ihm Leben und Gesundheit anzuvertrauen. Hingegen darf ein Jude in mehreren Staaten nicht Schneider oder Schuster, Hausbesitzer oder Nachtwächter sein. Der Großhandel wird, da er nicht zünftig ist, den Juden allenthalben ohne Beschränkung gestattet; von vielen Zweigen des regelmäßigen Detailhandels sind sie jedoch hie und da ausgeschlossen, weil diese zünftig sind. In Frankfurt a/M. sind die Juden zu jeder Privattätigkeit, auch zur Advokatur, befugt; aber das Heiraten ist nur fünfzehn Paaren jährlich erlaubt. In Bayern übt ein reicher, in den Adelsstand erhobener jüdischer Bankier auf seinen Gütern Patrimonialrechte aus. Er darf also auch einen Patrimonialrichter ernennen und hat das Recht, katholische Geistliche einzusetzen. (1814 waren in Bayern die Eichihal, 1818 die Hirsch von Gereut geadelt worden.) Hingegen dürfen die Juden in Bayern keine Bierbrauereien besitzen. In Hamburg kann ein Jude in einem zünftigen Handwerk, wie dem des Schneiders, Schusters, Zimmermanns, es nicht einmal bis zum Lehrburschen bringen. Der Grundbesitz, die Advokatur, die Dozentur, alles das ist den Juden fast durchgehends versperrt, und das zu einer Zeit, wo in Frankreich, Holland, in Nordamerika und zum Teil in England Juden die höchsten Aemter im Gemeinde- und Staatsdienst bekleiden. Nur um die Ofsizierskarriere stand es etwas besser, besser selbst als heut. Unterrichtete doch, freilich ein weißer Rabe, der bekannte spätere Major, damals Hauptmann Burg an einer preußischen (!) Kadettenschule. Er har als Jude in solcher Stellung bis heut