Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-02-01
- Page
- 101 (sequence 5)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 101 aber die ursprüngliche Beweisaufnahme und die erste Verhandlung vor dem Schwurgericht in Kuttenberg (1889) stand unter dem herrschenden Zeichen der Blutbeschuldigung. Dieses dem Strafprozeß gegen Hilsner von allem Anfang an gegegebene Gepräge hat die Staatsanwaltschaft ihm nicht wieder zu nehmen vermocht. Indem sie das Motiv des Ritualmvrdes preisgab, beraubte sie sich der Möglichkeit, die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat psychologisch zu erklären: für die Annahme eines Lustmordes, aus die sich die Anklage in Pisek stützte, fehlte es an jeder ausreichenden Grundlage. Und dennoch die Verurteilung wegen Mordes! Und zwar wegen Doppelmordes. Denn als im Oktober 1898 ein Skelett gefunden wurde, das man der im Juli dieses Jahres verschwundenen Marie Klima zuschrieb, folgerte die Staatsanwaltschaft aus der angeblichen Uebereinstimmung des Leichenbefundes mit dem im Falle Hruza, daß dem Angeklagten auch diese Tat zur Last gelegt werden müsse, und die Geschworenen sprachen auch in diesem Fall ihr „Schuldig". Als Ritualmordprozeß wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte fortleben. Die Ueberzeugung des Volkes, daß Christenblut zu jüdisch-rituellen Zwecken beschafft werden sollte, hat den Verdacht auf Hilsner gelenkt; von dieser Ueberzeugung ist die privateUntersuchungskommission ausgegangen, als sie, neben dem behördlichen Verfahren, das Belastungsmaterial gegen den Beschuldigten zu gewinnen suchte; von dieser Urberzeugung sind die Aussagen der Zeugen getragen; in ihr liegt auch die Erklärung für den sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen. Diesen Fall in seinem ganzen Verlauf, vom ersten Austauchen des Verdachts bis zur Rechtskraft des Urteils, aktenmäßig dargestellt und damit der Nachwelt überliefert zu haben, ist das erste Verdienst des Verfassers. Aber nicht nur dem Kulturhistoriker, sondern auch dem Kriminalisten bietet der Fall Hilsner ein außergewöhnliches Interesse. Er liefert einen Beitrag zur Psychologie der Aussage, der alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stellt. Der Verfasser hat es verstanden — und das ist sein zweites Verdienst — auch diese Bedeutung des Falles in das richtige Licht zu setzen. In anschaulichster Weise zeigt er uns an der Hand der Akten die Macht der Suggestion; wie aus dem Volksaberglauben heraus die Phantasiebilder in den Zeugenaussagen entstehen, wie sie