Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1906)
- Article
- Berlin
- Date
- 1906-02-01
- Page
- 99 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 99 ausführlichen Denkschrift 11 Beschwerdepunkte erörtert und näher begründet. Der Verband, in welchem sich alle vorhandenen Richtungen und die Gemeinden aller preußischen LandeZLeile Zusammengefunden haben, hat die Denkschrift sämtlichen preußischen Gemeinden mitgeteilt, von welchen bereits etwa 700 ihre volle Zustimmung dem Abgeordnetenhause gegenüber erklärt haben. Abgelehnt ist die Beteiligung im ganzen von zwei oder drei kleinen Gemeinden. Unter den Zustimmenden fehlt keine der größeren Gemeinden. Soweit noch die Beschlüsse ausstehen, was hiernach nur noch bei der kleinen Minderheit der Spnagogengemeinden der Fall ist, dürften lediglich formelle Hinderungsgründe den Beschluß verzögert haben. Die Denkschrift bittet um Streichung des § 24 im Entwürfe, welcher die jüdischen Volksschulen vollkommen der Willkür der politischen Gemeinden und der Schulaufsichtsbehörde überantworten wollte. Es wird ferner eine Garantie dafür erbeten, daß im Falle der Auflösung lebensfähiger jüdischer Volksschulen unter Anstellung eines Lehrers der Religionsunterricht auf die neue öffentliche Volksschule übernommen wird. Endlich wird im wesentlichen eine Gleichstellung der jüdischen Minderheiten mit anderen Minderheiten sowohl bei Begründung konfessioneller Schulen wie bei der Besetzung der Schuldeputationen und Schulvorstände befürwortet. Soweit bisher aus den Kreisen des Landtages über die Aufnahme der Denkschrift etwas bekannt geworden ist/ scheint die Annahme des Regierungsentwurfes, hinsichtlich der jüdischen Schulen und Schüler eine Mehrheit nicht zu finden. Auch im Uebrigen sind die Beschwerden der Denkschrift sichtlich nicht ohne Eindruck geblieben. Gegen alle Bestrebungen, die Juden in Preußen den übrigen Bekenntnissen hinsichtlich der Schülverhältnisse gleichzustellen, wenden die Konservativen und die Zentrumspartei im Landtage ein, daß die Verfassung dem. entgegenstehe. Es ist sehr dankenswert von Herrn Rechtsanwalt Makower, daß er diesen Einwand vom streng juristischen Standpunkte in der „Deutschen Juristenzeitung" (No. 3 vom 1. Februar 1906) einer Erörterung unterzogen hat- Tie ominöse Verfassungsstelle ist der Art.!4, wonach die christ liche Religion zu Grunde gelegt wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, „welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen". Die Verhandlungen der 1. Kammer Zeigen, daß der staatsrechtliche Führer der damaligen Konservativen